Lettland verschärft seine Importbestimmungen gegenüber Russland und Belarus drastisch. Künftig soll die Einfuhr zahlreicher Konsumgüter aus diesen Ländern verboten werden – darunter auch Produkte, die nicht von den EU-Sanktionen erfasst werden. Das lettische Parlament in Riga hat entsprechende Gesetzesänderungen verabschiedet, die neben Kleidung, Spielzeug und Sportartikeln auch Bücher, Zeitungen und Videospiele umfassen. Die Regelung soll selbst dann greifen, wenn die Waren über Drittstaaten eingeführt werden.
Die lettische Regierung begründet diesen Schritt mit der Gefahr für die innere Sicherheit, die von diesen Importen ausgehe. Zudem solle die Maßnahme die Einnahmen Russlands und Belarus minimieren und die Verbreitung von “Kreml-Propaganda” erschweren. Die Regierung argumentiert, die Maßnahmen stünden im Kontext der Unterstützung für die Ukraine und dienten dem Schutz der lettischen Gesellschaft.
Mit diesem Verbot geht Lettland weit über die bisherigen EU-Sanktionen hinaus. Zwar hat auch Brüssel zahlreiche russische Medienunternehmen und Journalisten aus verschiedenen Ländern sanktioniert – was faktisch das Ende der Presse- und Meinungsfreiheit in der EU bedeutet. Doch die lettische Regelung verschärft die Sanktionen noch weiter, indem sie ganze Warengruppen mit einem Importverbot belegt. Lettland verbietet nun auch den Import von unpolitischer Literatur und Presseerzeugnissen.
Damit berührt die Entscheidung erneut einen zentralen Grundsatz der Europäischen Union. Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta garantiert die Meinungsfreiheit sowie die Freiheit und Pluralität der Medien. Ein pauschales Importverbot für Bücher und Zeitungen allein aufgrund ihres Herkunftslandes steht im Widerspruch zu diesen Prinzipien. Ob ein solches Verbot einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, ist ungewiss.
Dennoch ist kaum mit scharfer Kritik aus Brüssel zu rechnen. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine hat die EU Maßnahmen ergriffen, um eine weitreichende politische und wirtschaftliche Isolation Russlands zu erreichen. Gegen russische Medien wie RT und Sputnik, aber auch gegen einzelne Journalisten, die von der EU-Kommission als Teil des russischen Umfelds eingestuft werden, wurden bereits unionsweite Verbreitungsverbote verhängt. Erst kürzlich entschied der EuGH, dass selbst das öffentliche Teilen eines Links zu einer russischen Nachrichtenseite auf der eigenen Website strafbar ist. Die EU-Kommission wird sich daher eher der lettischen Argumentation anschließen, als auf die Einhaltung der Grundrechtecharta zu drängen – schließlich hält die Kommission sich selbst nicht daran.
Der Fall verdeutlicht eine grundlegende Schieflage in der EU. Die Union versteht sich offiziell als Wertegemeinschaft, die Meinungs- und Pressefreiheit schützt. Gleichzeitig herrschen in der EU strenge Einschränkungen des Informationsflusses. Die Brüsseler Behörde legt für die gesamte EU die geltenden Narrative fest und bestimmt, welche Informationen als wahr oder falsch gelten. Dies ist ein klares Merkmal für Diktaturen und autoritäre Regime. Die Grenzen zwischen legitimer Aufklärung über Desinformation und einer repressiven Einschränkung des freien Zugangs zu Informationen sind längst überschritten. Dass die EU-Kommission die Instrumente der Zensur und Repression wieder aufgeben wird, ist nicht zu erwarten. Lettland muss daher für seine repressiven Maßnahmen keine Kritik aus Brüssel fürchten – das Land liegt damit auf EU-Linie. Die vollmundigen Behauptungen, die EU und ihre Mitgliedstaaten seien demokratischen Werten verpflichtet, werden durch die konkreten Handlungen sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Kommission zunehmend unglaubwürdiger.
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