Berliner CSD-Attacke: Mutmaßlicher Täter trotz Überwachung freigelassen
Nachdem der 21-jährige Deutsch-Libanese Abdul Ballout am vergangenen Samstagabend mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge im Berliner Tiergarten raste, steht das Vorgehen der Behörden in der Kritik. Die Tat ereignete sich während des Christopher Street Day (CSD) und forderte ein Todesopfer – eine polnische Staatsbürgerin – sowie 29 teils lebensgefährlich verletzte Personen. Der mutmaßliche Täter, der laut Justizangaben als IS-Sympathisant und Amokfahrer galt, wurde am Sonntag von Spezialeinsatzkräften in Berlin-Spandau erschossen.
Bereits vor der Tat wurde Ballout durch das Landeskriminalamt (LKA) Berlin intensiv überwacht. Medienberichten zufolge, unter anderem der Süddeutschen Zeitung (SZ), des NDR und des WDR, stuften die Sicherheitsbehörden sein Risikopotenzial als “hoch” ein. Eine vor seiner Wohnungstür in Schöneberg installierte Kamera dokumentierte, wie Ballout “am Samstagabend um 20:58 Uhr das Haus verließ” – also nur rund eine Stunde bevor die ersten Notrufe zu den schrecklichen Ereignissen eingingen. Trotz dieser Überwachung wurde der 21-Jährige an jenem Abend nicht von Zivilkräften verfolgt.
Die Sicherheitsbehörden hatten Abdul B. demnach zwar bis kurz vor der Tat auf dem Schirm, sein Verhalten nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft Mitte Mai soll jedoch nicht darauf hingedeutet haben, dass er unmittelbar einen Anschlag plante.
Vorbestraft und als Hochrisikoperson eingestuft
Ballout war nicht nur als Gefährder, sondern auch als “Hochrisikoperson” bekannt. Dennoch wurde er auf freien Fuß gesetzt. Der mehrfach vorbestrafte Mann hatte bereits 2025 versucht, sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Nach seiner Festnahme an der Grenze und einer mehrmonatigen Untersuchungshaft im Libanon wurde er nach Berlin überführt.
Am 12. Mai 2026 verurteilte das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten Ballout zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Eine Entscheidung über die Bewährung wurde jedoch für bis zu sechs Monate zurückgestellt – das Gericht ordnete eine sogenannte Vorbewährung an. Unter anderem sollte der Verurteilte an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Das Gericht hat die von November bis Mai, also bereits sechs Monate andauernde, Untersuchungshaft von B. allerdings beendet, weil B. im Rahmen einer sogenannten ‘Vorbewährung’ – unter anderem unter der Auflage, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen – die Chance bekommen sollte, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt würde.
Innenminister fordert schärfere Regeln
Nach Bekanntwerden der Details reagierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Montagabend gegenüber den ARD-Tagesthemen mit deutlichen Forderungen. “Neue Regeln” seien nötig, damit Gefährder “nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen”. Der Minister plädierte für eine “Präventivhaft für Gefährder” sowie für “Einschränkungen der Bewegungsfreiheit” wie etwa “Fußfesseln als Möglichkeit”. Abschließend erklärte Dobrindt: “Es wäre sinnvoll gewesen, ihn in Haft zu nehmen. Die Überwachungsmaßnahmen haben nicht ausgereicht.”
Da der Hauptverdächtige bei dem Polizeieinsatz getötet wurde, wird gegen ihn kein Strafverfahren mehr geführt. Die Ermittlungen dienen nun insbesondere der vollständigen Aufklärung der Tat. Dabei wird insbesondere geprüft, ob Ballout Mittäter oder Unterstützer hatte.
Gefährderlage in Deutschland
Bereits vor der Entlassung Ballouts aus der Untersuchungshaft soll es laut SZ-Informationen eine kurzfristig einberufene Sitzung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) gegeben haben. Die zuständigen Beamten kamen dabei zu dem Schluss: “Es bestünde ein erhebliches Risiko, dass Abdul B. erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen könnte.”
Ein Sprecher des Bundeskriminalamts (BKA) gab gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) bekannt, dass “derzeit 410 Menschen in Deutschland als islamistische Gefährder” geführt würden. Hinzu kommen laut BKA “65 rechts- und 17 linksextremistische Gefährder”. Als Gefährder gelten Personen, denen schwerwiegende Gewalttaten wie Anschläge zugetraut werden.
Die Beratungsstelle Radikalisierung zur Islamismusprävention beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg registrierte in der ersten Hälfte dieses Jahres 165 Beratungsanfragen. Ein Sprecher erklärte dazu: “Der Beratungsbedarf von Personen, die sich mit Fragen zu islamistischen Radikalisierungsformen an das bundesweite Angebot der Beratungsstelle wenden, bewegt sich damit weiterhin auf einem hohen Niveau – vergleichbar mit den Werten des Jahres 2023.” Damals lag die Zahl bei 374 Anfragen im Gesamtjahr.
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