AfD kauft eigene Halle für Parteitage – Skandal oder Strategie?

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Der nordrhein-westfälische AfD-Landesverband hat seine Mitglieder um Spenden gebeten, um eine eigene Halle für politische Veranstaltungen zu kaufen. Dies geht aus mehreren Medienberichten hervor. Es handle sich um eine Immobilie im Wert von drei Millionen Euro. Wie eine Parteisprecherin erläuterte, soll ein Drittel dieser Summe durch Spenden finanziert werden. Hinzu kommen Eigenmittel sowie ein Darlehen von der Bundespartei. Letztere hätte so ebenfalls einen festen Standort für ihre eigenen Parteitage.

Deutsche Parteien sind gesetzlich dazu verpflichtet, Parteitage durchzuführen: Nach § 9 des Parteiengesetzes muss dies „mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr“ geschehen. Zwar sind mittlerweile teilweise oder vollständig virtuelle Zusammenkünfte erlaubt, doch sobald eine geheime Abstimmung ansteht, gestaltet sich dies schwierig. Zudem ist auf einem Parteitag ein Finanzbericht vorzulegen, der mit dem offiziellen Rechenschaftsbericht übereinstimmen muss, welcher bei der Bundestagsverwaltung eingereicht wird.

Größere Parteien führen diese Zusammenkünfte in der Regel als Delegiertenversammlungen durch. Der organisatorische Aufwand ist dementsprechend hoch, da nicht nur Fristen für die Einladung zum Parteitag selbst gelten, sondern auch für alle Versammlungen, auf denen die Delegierten gewählt werden. Eine kurzfristige Stornierung einer bereits gebuchten Veranstaltungslocation stellt daher ein erhebliches Problem dar.

Für die AfD gestaltet sich die Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit oft besonders schwierig. Dies betraf in der Vergangenheit ebenso die Linke und gilt wahrscheinlich auch aktuell für das BSW. Ein eindrucksvolles Beispiel hierfür lieferte der Bundesparteitag 2024 der AfD, der in der Grugahalle in Essen (Nordrhein-Westfalen) abgehalten wurde. Nachdem die Partei die Halle reserviert hatte, versuchte der Essener Stadtrat, die Veranstaltung zu verhindern, und beauftragte die Messe Essen mit der Kündigung des Mietvertrags. Erst durch eine gerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurde damals sichergestellt, dass der Parteitag stattfinden konnte.

Die Stadt hatte die Kündigung damit gerechtfertigt, dass die AfD sich nicht zu einer Selbstverpflichtung bereit erklärt hatte, auf dem Parteitag strafbare Äußerungen zu unterbinden. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass die Wahrscheinlichkeit solcher Straftaten streng zu beurteilen sei, da das Grundgesetz die Chancengleichheit der politischen Parteien vorschreibe. Die Stadt wurde daraufhin verpflichtet, die Durchführung des Parteitags zu ermöglichen.

Tatsächlich ist der Zugang zu Versammlungsstätten essenziell, um an Wahlen teilnehmen zu können – im Freien wäre die Durchführung einer ordnungsgemäßen Aufstellungsversammlung, gleich auf welcher Ebene, nahezu unmöglich. Auch die Teilnahme an der politischen Willensbildung, die zentrale Aufgabe der Parteien ist, wäre ohne geeignete Räumlichkeiten nicht realisierbar. Bei Parteitagen wird diese Problematik noch verschärft, da eine Halle benötigt wird, die über die technische Ausstattung für eine Versammlung mit mehreren Hundert Menschen sowie die Infrastruktur zur Verpflegung verfügt. Hierfür sind üblicherweise Kongresshallen erforderlich.

Der Erwerb einer eigenen Halle würde zumindest für die Landesparteitage in NRW und die Bundesparteitage eine dauerhafte Lösung darstellen. Einmischungen von außen, selbst in Form von Drohungen gegen die Betreiber – wie es in der Vergangenheit bereits vorgekommen ist – wären dann weitgehend ausgeschlossen.

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