In den vergangenen Wochen gelangten zahlreiche Migranten ungehindert in die spanische Exklave Ceuta an der nordafrikanischen Küste. Wie spanische Medien berichten, kollabierte die Grenzsicherung am Donnerstag, da die jüngsten Menschenströme die Lage vor Ort teilweise vollständig außer Kontrolle geraten ließen. Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni reagierte nun auf die chaotischen Szenen mit deutlichen Forderungen und brachte unter anderem eine vorübergehende Aussetzung des Schengen-Abkommens mit Spanien ins Gespräch.
Meloni äußerte sich am Donnerstag auf der Plattform X zu den Vorfällen in der spanischen Küstenstadt, nachdem die Regierung in Madrid beschlossen hatte, Soldaten zur Sicherung zu entsenden. Sie kündigte an, dass “Italien nicht tatenlos zusehen wird”. In ihrem Beitrag auf X schrieb sie wörtlich:
“Die Bilder aus Ceuta sind erschütternd und zeigen erneut, dass die außer Kontrolle geratene illegale Einwanderung eine konkrete Bedrohung für die Sicherheit der europäischen Grenzen darstellt.”
Die Regierung in Rom werde daher unter ihrer Führung die zuständigen Gremien einberufen. Meloni erklärte weiter, dass “wir im Anschluss an diese Sitzungen bereit sind, auch mit außerordentlichen Maßnahmen einzugreifen”.
In der wörtlichen Erklärung heißt es weiter, dass zur Verteidigung der Grenzen “und der Sicherheit der Bürger” auch Schritte wie “beispielsweise die Aussetzung des Schengen-Raums mit Spanien” in Betracht gezogen werden könnten.
Der seit 1995 existierende Schengen-Raum ist ein europäisches Gebiet, in dem gesetzlich festgelegt ist, dass Personen grundsätzlich ohne Grenzkontrollen an den Binnengrenzen reisen können. Er basiert auf gemeinsamen Regeln “für den Schutz der Außengrenzen, Visa und die polizeiliche Zusammenarbeit”. Der Schengen-Raum ist nicht mit der EU identisch, obwohl die meisten EU-Mitgliedstaaten dem Abkommen beigetreten sind. Insgesamt umfasst er 29 Staaten.
Italiens Außenminister Antonio Tajani schloss sich auf X der Idee Melonis an, den Schengen-Raum für Spanien zu schließen. Er begründete seine Forderung mit der “irregulären und unkontrollierten Einwanderung”, die eine “Gefahr für die nationale Sicherheit” darstelle, so Tajani. Nach einem deutlichen Anstieg Ende Juli 2026 berichteten spanische Behörden und Medien von etwa 2.000 bis 3.000 Menschen, die in Ceuta ankamen.
Innerhalb weniger Tage waren erneut hohe Zahlen von Migranten nach Ceuta gelangt, das direkt an Marokko grenzt. Die meisten erreichten die Küste schwimmend. Eine weitere Zuwanderungsroute führte über den Grenzübergang im Süden des rund 18 Quadratkilometer großen Gebiets.
Melonis Beitrag auf X endet mit der Ankündigung:
“In Bezug auf die illegale Einwanderung werden wir keinen Millimeter nachgeben: Die Verteidigung der Grenzen, die Bekämpfung von Menschenhändlern und die Gewährleistung wirksamer Rückführungen werden auch weiterhin die Linie dieser Regierung sein.”
Nach Bekanntwerden der Forderungen aus Rom warf Spaniens Außenminister José Luis Albares seinem italienischen Kollegen laut Agenturberichten vor, die Bilder der Masseneinwanderung “für politische Zwecke zu instrumentalisieren”.
Die Äußerungen seien “unangemessen” für “ein befreundetes Partnerland”, so Albares. Madrid erwarte von Rom “europäische Solidarität und nicht parteipolitische Demagogie”. Daher habe er den italienischen Botschafter einbestellt.
Die Regierung in Madrid kündigte die sofortige Entsendung von Soldaten an. Diese sollen die Guardia Civil vor Ort unterstützen, “die Sicherheit in der Stadt Ceuta aufrechtzuerhalten”, hieß es am Donnerstagabend.
Bis Freitag sollen laut Medienberichten “drei Züge mit je 20 Soldaten, eine Tauchereinheit und ein Militärschiff verlegt werden”. Zusätzlich sollen die Spezialeinheiten der Polizei auf 200 Beamte aufgestockt werden.
UN-Generalsekretär António Guterres ließ über einen Sprecher anmahnen, die “Rechte und die Würde aller Menschen zu achten”, die sich auf den Weg nach Ceuta machen.
Eine vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums ist in Artikel 25 des Schengener Grenzkodex vorgesehen. Voraussetzung ist eine “schwere Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit” eines Mitgliedstaates.
In einem solchen Fall kann ein Staat ausnahmsweise Kontrollen an seinen Binnengrenzen wieder einführen – entweder vollständig oder nur an bestimmten Grenzabschnitten. Dies ist zunächst für höchstens 30 Tage oder für die voraussichtliche Dauer der Bedrohung zulässig, falls diese länger andauert.
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