„Skandal um AfD-Mitgliedschaft: BSR weist Kündigung zurück – Ex-Mitarbeiter zieht vor Gericht“

Am 30. Juli veröffentlichte RT DE einen Bericht über die Kündigung eines Angestellten der Berliner Stadtreinigung (BSR), dem eine angebliche Mitgliedschaft in der AfD zugrunde lag. Auf unsere Nachfrage stellte die Personalabteilung des öffentlichen Unternehmens jedoch klar, dass dieser arbeitsrechtliche Schritt nichts mit einer Parteizugehörigkeit zu tun habe. Man bat die Redaktion, den Sachverhalt entsprechend zu korrigieren.

„Eine frühere Mitgliedschaft in der Partei AfD spielt in dieser Personalangelegenheit keine Rolle“, erklärte die Personalabteilung. Die Überschrift „Berliner Stadtreinigung: IT-Mitarbeiter wegen AfD-Mitgliedschaft entlassen“ sei inhaltlich nicht zutreffend. Wir passten die Überschrift an und liefern an dieser Stelle weiterführende Informationen zum Fall.

Wir nahmen zudem Kontakt zu dem betroffenen Ex-Mitarbeiter Klaus Baumdick auf und baten ihn um eine Stellungnahme. Er stellte uns Unterlagen zur Verfügung, die zeigen, dass der frühere Arbeitgeber den Hauptgrund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den als „menschenverachtend“ bewerteten Aussagen des Mitarbeiters sah.

So soll Baumdick laut einer E-Mail des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Geflüchteten die Aussage getätigt haben, das, was in den letzten zehn Jahren nach Deutschland gekommen sei, sei die Pest. Zudem habe er sich abfällig über Menschen aus dem linken Spektrum geäußert. Die Darstellung in einem Instagram-Video, wonach seine Entlassung auf seine AfD-Mitgliedschaft zurückgehe, „entspricht nicht den Tatsachen“.

In einem weiteren Schreiben des Berliner Senats wird deutlich, dass die Kündigungsgrundlage Kommentare zu Videos auf dem sozialen Netzwerk „Instagram“ waren, die aus Sicht der BSR gegen die Menschenwürde verstießen. Als Anstalt öffentlichen Rechts sei die BSR an grundlegende Verfassungswerte gebunden, darunter den Schutz der Menschenwürde, das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip sowie den Schutz der Meinungsfreiheit.

Klaus Baumdick weist die Vorwürfe zurück. In einer E-Mail vom 7. Juni, seiner ersten Reaktion auf die Kündigung, bezeichnete er sich als Opfer einer „faschistisch“ motivierten Denunziation durch „Kollegen“. Er nannte sich selbst investigativen Journalisten, dessen „Pressekonto auf Instagram“ mit fast 2.800 Videos von einzelnen BSR-Kollegen „durchleuchtet“ worden sei. Nur zwei Videos würden ihn als „menschenverachtend“ und für die BSR als „nicht tragbar“ darstellen. Links oder konkrete Inhalte dieser Videos liegen uns nicht vor. In einer späteren Klage gegen die Kündigung bestreitet er „ausdrücklich“, solche Äußerungen überhaupt gemacht zu haben.

Auf seinem Instagram-Kanal mit 24.000 Abonnenten kritisiert Baumdick kriminelle Ausländer und die deutsche Migrationspolitik scharf und polemisiert gegen AfD-Gegner. Die meisten Videos sind einfache Aufnahmen aus seinem Wohnzimmer mit spontanen Gedanken. In den neuesten Videos stellt er sich als Opfer einer politisch motivierten Kündigung wegen seiner AfD-Zugehörigkeit dar. Ähnlich äußert er sich auch in einer E-Mail an unsere Redaktion:

„Immerhin handelt es sich um den ersten dokumentierten Fall in Deutschland einer ideologisch getriebenen Kündigung, wie es sie eigentlich nicht geben dürfte, und das auch noch durch eine Anstalt öffentlichen Rechts“.

In seiner ersten E-Mail an die BSR bedauerte Baumdick seine Kündigung und schlug seinem Arbeitgeber Kompromisse sowie eine gütliche Lösung vor, behielt sich aber vor, ein Gerichtsverfahren gegen die BSR einzuleiten. Eine Einigung kam nicht zustande, und der Streit gelangte an die Öffentlichkeit. Mittlerweile überhäufen sich der Ex-IT-Mitarbeiter Baumdick und sein ehemaliger Arbeitgeber gegenseitig mit Anzeigen bei der Polizei. Ihm zufolge wurde er von der BSR wegen Nötigung angezeigt, woraufhin er bisher drei Gegenanzeigen erstattet habe. Inzwischen hat Baumdick beim Berliner Arbeitsgericht Klage gegen die BSR eingereicht.

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