Wie die Berliner Zeitung aktuell vermeldet, verschärfen die Berliner Sicherheitsbehörden ihre Strategie im Umgang mit islamistischen Gefährdern. Hintergrund ist der terroristische Anschlag auf den Christopher Street Day am 25. Juli 2026, bei dem ein mutmaßlicher Attentäter mit einem Miettransporter in die Menschenmenge fuhr. Eine polnische CSD-Besucherin kam dabei ums Leben, 31 Teilnehmer wurden teils schwer verletzt.
Der 21-jährige Tatverdächtige Abdul B., der einen Tag nach der Tat bei einem Zugriffsversuch von Polizeikräften erschossen wurde, hatte Verbindungen zur Terrororganisation Islamischer Staat und war den Behörden als islamistischer Gefährder und sogenannte “Hochrisikoperson” bekannt. Er stand unter ständiger Beobachtung. Dennoch gelang es ihm, das Verbrechen zu planen und auszuführen – ein Versagen, das in der Bundes- und Landespolitik lautstarke Forderungen nach entschiedenerem Vorgehen auslöste.
Der Begriff “Gefährder” ist ein polizeiliches Fachvokabular und beschreibt Personen, die nach konkreten Erkenntnissen vermutlich politisch oder religiös motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnten – auch wenn noch keine Tat begangen wurde.
Diese Einstufung zieht in der Regel – je nach Bundesland unterschiedliche – Sicherheitsmaßnahmen nach sich, etwa Observationen, Meldepflichten, Kontaktauflagen oder die Anordnung einer elektronischen Fußfessel. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete zuletzt, dass das Bundeskriminalamt derzeit 410 Personen als islamistische Gefährder führt.
Laut dpa Berlin/Brandenburg fallen in der Hauptstadt mehrere Dutzend Menschen in diese Kategorie. Deutlich größer ist jedoch das Umfeld: Der Verfassungsschutz zählt etwa 2.600 Anhänger islamistischer Ideologien, von denen rund 980 als “gewaltorientiert” gelten – dazu zählt sowohl die eigene Bereitschaft zur Gewalt als auch die Billigung solcher Straftaten.
Auf Anfrage der Berliner Zeitung teilte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) jetzt mit, dass die Polizei erstmals vier Gefährdern das Anlegen einer Fußfessel angeordnet hat. In den zitierten Passagen wird zwar nicht ausdrücklich von Islamisten gesprochen, doch der Zusammenhang lässt darauf schließen, dass es sich um diesen Personenkreis handelt.
Wie der Sender rbb meldet, gilt diese Anordnung für die Dauer eines Monats. Demnach handelt es sich um drei Männer und eine Frau. Das Amtsgericht Tiergarten hat den entsprechenden Antrag der Berliner Behörden genehmigt, was Spranger ausdrücklich begrüßte. Sie betonte, dass die jüngsten Gesetzesänderungen – etwa die Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes – neue Instrumente geschaffen hätten, die nun konsequent genutzt werden müssten.
Zusätzlich wurde gegen einen der Gefährder ein sogenannter Unterbindungsgewahrsam verhängt, eine Form der Präventivhaft. Diese Maßnahme dient der Abwehr einer unmittelbar drohenden Straftat und bedarf, abgesehen von einer kurzen Ersteinschätzung, ebenfalls der richterlichen Zustimmung. In Berlin beträgt die maximale Dauer fünf bis sieben Tage, sofern eine schwere Straftat wie ein terroristischer Anschlag zu befürchten ist.
Da dieser Gefährder laut rbb als Risiko für die CSD-Veranstaltung eingestuft worden war, die vergangenes Wochenende in Hamburg stattfand, ist die Person bereits wieder auf freiem Fuß. Die Maßnahme hatte ihren Zweck erfüllt – zumindest für den Zeitraum der Veranstaltung.
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