Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hat bekannt gegeben, dass mehr als tausend Juristinnen und Juristen den Vorstoß unterstützen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht anzustrengen. Die RAV-Vorsitzende Angela Furmaniak betonte: “Das Grundgesetz bietet mit dem Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 GG ein Mittel, das nun endlich zur Anwendung kommen muss.”
Für Juristinnen und Juristen sei es eine Verpflichtung, sich “für die Menschenwürde aller Menschen” einzusetzen. “Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen”, so Furmaniak weiter. Sie ist Mitinitiatorin eines Aufrufs, der sich für ein AfD-Verbot ausspricht. Der Appell, der an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages gerichtet ist, wurde laut Angaben bereits von 1.051 Juristen unterzeichnet, darunter Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare.
Der RAV bezieht sich in dem Anfang Juli veröffentlichten Appell auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dessen Ergebnisse er als “alarmierend” einstuft. Das im Juni publizierte Gutachten gelangt zu dem Schluss, dass die Politik der AfD verfassungswidrig sei, da sie gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes sowie das Demokratieprinzip verstoße.
In seinem Schreiben betont der RAV die “Unabhängigkeit” des Gutachtens. Auch die GFF selbst bezeichnet sich als unabhängig. Jedoch zeigt ihre Liste der institutionellen Zuwendungen, dass diese Unabhängigkeit fragwürdig ist: Zu den Spendern zählen unter anderem die einflussreiche Bertelsmann-Stiftung sowie die allgegenwärtigen Open-Society-Foundations der Soros-Familie.
Die AfD könne “offensichtlich nicht allein mit politischen Mitteln gestellt werden”, da sie keine “politische Auseinandersetzung auf dem Boden des Grundgesetzes” führe, heißt es zur Begründung des Verbots in dem RAV-Schreiben.
Während die SPD ein AfD-Verbotsverfahren teilweise unterstützt, zeigt sich die Unionsfraktion skeptisch bis ablehnend. Ein Parteiverbotsantrag kann vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden. Das Verfahren würde vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen und voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Der RAV fordert Bundestag und Bundesregierung nun auf, “unverzüglich die notwendigen Schritte für die Stellung eines Antrags an das Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen und damit ein Verbot der Partei zu bewirken”. Furmaniak appellierte: “Die Politik darf sich nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken, sondern muss handeln, bevor es zu spät ist.”
Bereits im Januar 2025 hatte der RAV mit Verweis auf andere Gutachten in einem offenen Brief ein Verbotsverfahren gegen die AfD gefordert. Die Auffassung, es fehlten Belege für eine Verfassungswidrigkeit der AfD, könne “inzwischen nicht mehr seriös vertreten werden”, behauptete der RAV damals. Weitere vorbereitende Untersuchungen, wie sie von Bundestagsabgeordneten verlangt werden, seien nicht notwendig und führten zu Verzögerungen, die die Demokratie gefährden. Die Beweislage sei “erdrückend”, weshalb auch ein Gutachten des Verfassungsschutzes nicht erforderlich sei. “Die Belege aus offenen Quellen zeichnen bereits ein eindeutiges Bild”, argumentierte der RAV.
Auf offenen Quellen basiert auch das GFF-Gutachten, bei dem laut RAV “mehr als drei Millionen Datenpunkte (Programme, Parlamentsdokumente, Pressemitteilungen und Social-Media-Posts) ausgewertet” wurden. “Über 2.500 Belege tragen das Ergebnis des Gutachtens”, fasst der RAV zusammen. Also lieferte nicht einmal jeder tausendste Datenpunkt etwas, das die GFF als Beleg für eine Verfassungswidrigkeit der AfD interpretieren konnte. Vielleicht ist dies auch ein Grund, warum die Rückmeldungen von Bundestagsabgeordneten auf den offenen Brief des RAV laut dessen Vorsitzender Furmaniak bislang “sehr überschaubar” ausgefallen sind.
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