Die deutschen Geheimdienste stehen vor einer grundlegenden Erweiterung ihrer Befugnisse. Künftig sollen sie nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern auch aktiv in laufende Operationen eingreifen dürfen. Ein zentraler Punkt: Bei Cyberattacken könnten sie feindliche IT-Systeme gezielt lahmlegen. Zudem ist geplant, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) in Krisenzeiten – etwa bei Spannungen, Verteidigungsfällen oder besonderen Gefahrenlagen – Sabotageakte im Ausland durchführen darf.
Im Alltag bedeutet das: BND und Verfassungsschutz sollen eigenständig Hackerangriffe starten können, um Daten gezielt zu verändern oder zu löschen. So ließen sich beispielsweise Bauanleitungen für Waffen manipulieren oder Überweisungen an kurzfristig angeheuerte Spione für Sabotagezwecke stoppen.
Eine ursprünglich geplante Regelung wurde jedoch verworfen: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird nicht dazu verpflichtet, entdeckte Sicherheitslücken in IT-Systemen an den Auslandsgeheimdienst zu melden. Damit soll verhindert werden, dass solche Schwachstellen für eigene Angriffe ausgenutzt werden.
Das Gesetzespaket, das über 700 Seiten umfasst, stößt auf Widerstand. Grüne und Linke kritisieren, dass die Vorschläge das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen nachrichtendienstlichen und polizeilichen Aufgaben verletzen. Ulrich Thoden, verteidigungspolitischer Sprecher der Linksfraktion, sprach von „Aktionismus und Reformen, die vor allem im Grunde eigentlich nur die Kompetenzen von Geheimdiensten und Exekutivorganen ausweiten – bei gleichzeitiger Rücknahme der Kontrolle”.
Menschenrechtsorganisationen warnen vor den Folgen für die Privatsphäre und sehen die Gefahr einer umfassenden Überwachung. Geplant ist, dass die Reform um 12 Uhr im Kanzleramt vorgestellt wird. Dort wollen Dobrindt und die zuständige Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) die Details vor der Presse erläutern.
Weitere Informationen – Lizenz zum Eingreifen: Wie der Verfassungsschutz zum aktiven Geheimdienst werden soll