Schweiz drückt aufs Gaspedal: Sanktionshammer gegen Russland lässt Neutralität wackeln!

Mitten im Abstimmungskampf über die Neutralitätsinitiative verschärft der Bund die Gangart: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat neun Individuen und 45 Organisationen neu auf die Schweizer Sanktionsliste gesetzt. Ein Schritt, der die Tragweite der Vorlage vom 27. September konkret erfahrbar macht.

Punkt 23 Uhr am 11. August 2026 ist es so weit: Die jüngste Ausweitung der Schweizer Sanktionen gegen Russland tritt in Kraft. Bereits am Montag zuvor hatte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung die entsprechenden Anhänge der Ukraine-Verordnung angepasst. Konkret bedeutet das: Neun Einzelpersonen und 45 Organisationen sind neu im Anhang 8 aufgeführt. Bei elf bereits sanktionierten Personen und Firmen wurden die Angaben präzisiert.

Im Fokus der neuen Einträge stehen erfolgreiche Geschäftsleute und Führungskräfte aus zentralen Branchen der russischen Industrie. Die Schweizer Behörden werfen ihnen Verbindungen zum Verteidigungssektor vor. Namentlich genannt werden etwa Oleg Jewtuschenko, ein hochrangiger Manager des staatlichen Rüstungskonzerns Rostec, Alexei Rachmanow, ehemaliger Chef der Vereinigten Schiffbaugesellschaft, sowie der Unternehmer Tahir Garajew. Die Begründung: mutmassliche Verbindungen zum militärisch-industriellen Komplex und zur sogenannten Schattenflotte. Ein Teil der neu gelisteten Organisationen ist offenbar in der Drohnenherstellung, der Militär-Elektronik oder bei der Lieferung von Komponenten aktiv.

Mit diesem Schritt setzt die Schweiz das 21. Sanktionspaket der Europäischen Union um, das der EU-Rat am 23. Juli 2026 gebilligt hatte. Insgesamt umfasst es 218 neue Einträge – 48 Personen und 170 Organisationen. Das Paket zielt vor allem auf den Energiesektor, Banken, Krypto-Dienstleistungen und die Bekämpfung von Sanktionsumgehungen. Zudem wurden weitere Schiffe der Schattenflotte und zusätzliche Finanzinstitute ins Visier genommen.

Die Übernahme der EU-Sanktionen durch die Schweiz erfolgt mittlerweile fast automatisch. Zwar entscheidet der Bundesrat formal auf Basis des Embargogesetzes über jede einzelne Massnahme. Faktisch richtet sich Bern jedoch eng nach Brüssel. Der Eindruck, die Schweiz könne bei Sanktionen frei zwischen Übernahme und Ablehnung wählen, trügt. Deshalb setzt Bern die EU-Beschlüsse meist mit einer leichten Verzögerung um.

Kritisch gesehen wird vor allem, dass die Schweiz mit dieser Politik zunehmend den Kurs der EU übernimmt – was viele als Abkehr von der traditionellen Schweizer Neutralität werten. Sanktionen gegen Unternehmer und Unternehmen, denen Nähe zum russischen Staat oder zur Rüstungsindustrie vorgeworfen wird, werfen zudem die Frage auf, wie weit die Schweiz bei solchen Massnahmen gehen darf. Genau diese Frage steht auch im Zentrum der Abstimmung über die Neutralitätsinitiative am 27. September.

Bereits im Mai 2026 hatte die Schweiz im Rahmen der Übernahme des 20. EU-Pakets 115 Personen, Firmen und Organisationen neu der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt.

Die aktuellen Listungen kommen also zu einem politisch brisanten Zeitpunkt. Am 27. September 2026 stimmt das Schweizer Volk über die Initiative „Wahrung der schweizerischen Neutralität“ ab. Die Vorlage fordert eine deutlich strengere Auslegung der Neutralität: Die Schweiz soll dauerhaft und bewaffnet neutral bleiben, keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und sich nicht an nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten beteiligen – dazu zählen auch Sanktionen.

Eine Annahme hätte direkte Konsequenzen für die aktuelle Sanktionspolitik. Künftig dürfte die Schweiz nur noch Sanktionen mittragen, die vom UN-Sicherheitsrat beschlossen wurden. Da Russland dort als ständiges Mitglied ein Vetorecht besitzt, wären Massnahmen gegen Moskau praktisch ausgeschlossen. Auch die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit NATO und EU könnte eingeschränkt werden. Ausgenommen wären lediglich Massnahmen zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen.

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Er argumentiert, die heutige flexible Neutralitätspraxis gebe der Schweiz genügend Spielraum, um ihre guten Dienste anzubieten und gleichzeitig die internationale Ordnung zu stützen.

Die Initianten, die vor allem aus dem Umfeld der SVP stammen und prominente Unterstützung von Christoph Blocher erhalten, sehen das anders. Sie betrachten die Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland als Abkehr von der traditionellen Schweizer Neutralität. Auch das russische Aussenministerium hat sich öffentlich hinter die Initiative gestellt und die Schweizer Sanktionspolitik wiederholt scharf kritisiert.

Damit werden die aktuellen Massnahmen des SECO zu einem konkreten Beispiel für die politische Tragweite der Abstimmung. Sollte die Initiative angenommen werden, könnte die Schweiz Sanktionen wie jene vom August 2026 künftig nicht mehr einfach im Gleichschritt mit der EU übernehmen.

Seit Februar 2022 hat die Schweiz die Sanktionen der EU weitgehend übernommen. Der Bundesrat betont dabei stets, dass diese Politik mit der Schweizer Neutralität vereinbar sei. Die Erweiterung vom August setzt diese Linie fort.

Warum die Schweiz hingegen keine vergleichbaren Sanktionen gegen Israel oder die Trump-Regierung wegen des Krieges gegen den Iran verhängt, wirft Fragen auf. Erklärt wird dieser Unterschied mit der heutigen Schweizer Aussenpolitik, die sich stark am Kurs der EU orientiert.

Jetzt zeigt sich unmittelbar, worüber die Bevölkerung am 27. September entscheidet. Es geht nicht um eine abstrakte Definition von Neutralität, sondern um die Frage, welchen Handlungsspielraum sich die Schweiz künftig in der internationalen Politik bewahren will.

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