Anfang Februar 2026 wurde ein Zugbegleiter in einem Regionalexpress in Rheinland-Pfalz brutal getötet, als er einen Fahrgast um seine Fahrkarte bat. Nur wenige Wochen später sorgte eine erschreckende Statistik für Aufsehen: Im Jahr 2025 registrierte die Bahn über 3.000 Attacken auf ihre Mitarbeiter – ein Großteil davon im Regionalverkehr.
Jetzt, rund ein halbes Jahr nach dem tragischen Vorfall, schlägt die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Alarm. Wie die Bild am Sonntag und weitere Medien berichten, droht die Gewerkschaft mit flächendeckenden Streiks und Blockaden im Regionalverkehr, sollte die Bundesregierung nicht zügig eine Verschärfung des Strafrahmens für Angriffe auf Zugbegleiter auf den Weg bringen. „Ohne eine gesetzliche Verschärfung werden wir den Dienstplänen ab Januar nicht zustimmen“, kündigte EVG-Chef Martin Burkert an.
Das seit Langem versprochene Gesetz müsse noch in diesem Jahr im Bundestag behandelt werden – „sonst legen wir im Januar den Betrieb lahm“, warnte Burkert. Gleichzeitig zeigte er sich enttäuscht über das ausbleibende Handeln der Bundesregierung. „Wir haben geduldig gewartet, aber es passiert einfach nichts“, so der Gewerkschaftsvorsitzende.
Die Tagesschau zitierte am Sonntag zudem Ralf Damde, den Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats bei DB Regio. Er betonte, dass statistisch gesehen täglich acht Bahnmitarbeiter während ihrer Schicht angegriffen würden. „Niemand weiß vor Dienstbeginn, ob er abends unversehrt nach Hause zurückkehrt“, sagte Damde. „Wenn Politik und staatliche Stellen uns nicht schützen wollen, müssen wir uns selbst schützen.“
Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte gegenüber der Bild am Sonntag, dass der von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereits im Frühjahr angekündigte Gesetzentwurf noch in der regierungsinternen Abstimmung stecke. Das Ziel bleibe, dass der Bundestag den Entwurf noch in diesem Jahr beraten und „gegebenenfalls beschließen kann“. Ob Zugbegleiter in den Entwurf aufgenommen werden, ließ der Sprecher jedoch offen – was bei der EVG für weitere Verärgerung sorgt.
Im Fall des in Rheinland-Pfalz getöteten Bahnmitarbeiters hatte das Landgericht Zweibrücken den 26-jährigen Täter Anfang Juli wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Einen Tötungsvorsatz sah das Gericht nicht. Der Anwalt der Hinterbliebenen kritisierte das Urteil umgehend als Fehlurteil und hat Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) angekündigt, um eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags zu erreichen.
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