Die deutsche Wirtschaft kämpft mit erheblichen infrastrukturellen Herausforderungen, die sich negativ auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirken. Als Reaktion darauf hat die schwarz-rote Regierung vor ihrer Amtsübernahme bedeutende Änderungen des Grundgesetzes eingeleitet, darunter die Aufhebung der Schuldenbremse zur Deckung des Bedarfs der Bundeswehr und die Schaffung eines Sondervermögens von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen.
In den vergangenen Wochen hat das Finanzministerium unter Leitung von Lars Klingbeil (SPD) intensiv an Gesetzentwürfen gearbeitet, um die Auszahlung dieser Mittel zu organisieren. Es steht fest, dass vom Sondervermögen 300 Milliarden Euro für den Bund und jeweils 100 Milliarden Euro für die Länder sowie den Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehen sind.
Die genaue Aufteilung der Investitionen war zunächst unklar. Am kommenden Dienstag wird erwartet, dass das Kabinett nicht nur den diesjährigen Haushalt und die Grundzüge für das nächste Jahr, sondern auch das Errichtungsgesetz für das Sondervermögen, einschließlich des sogenannten Wirtschaftsplans, verabschiedet.
Nach Informationen des Tagesspiegels, die aus Regierungskreisen stammen, sollen zwei Drittel der für den Bund bestimmten Gelder in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Der Bund plant, bis zum Jahr 2029 jährlich etwa 40 Milliarden Euro zu investieren – ohne die Mittel für den KTF und die Länder. Die Verwendung dieser Gelder wird jährlich in einem separaten Wirtschaftsplan festgehalten, der einem Anhang zum Haushaltsgesetz beigefügt wird.
Die Regierungskoalition strebt an, den Haushalt für das laufende Jahr bis September durch Bundestag und Bundesrat zu bringen. Für dieses Jahr sind aus dem Sondervermögen noch 18,9 Milliarden Euro verfügbar, von denen 11,7 Milliarden Euro, also über 60 Prozent, in Verkehrsinfrastrukturprojekte wie Bahnen, Straßen oder Brücken fließen sollen.
Weitere vier Milliarden Euro sind für Digitalisierungsmaßnahmen eingeplant, während die restlichen Mittel in die Transformation von Krankenhäusern (ca. 1,5 Milliarden) und in die Energie-, Forschungs- und Wohnungsinfrastruktur (jeweils unter einer Milliarde) investiert werden sollen.
Die Länder und Kommunen erhalten ebenfalls 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen, die gemäß dem aktuellen Gesetzentwurf bis 2036 beantragt werden müssen, was einem Durchschnitt von etwa acht Milliarden Euro jährlich entspricht. Diese Mittel werden entsprechend dem Königsteiner Schlüssel auf die 16 Bundesländer verteilt, für ähnliche Förderbereiche wie auf Bundesebene.
Der Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung bildet eine weitere wichtige Säule des Sondervermögens mit jährlichen Zuflüssen von zehn Milliarden Euro. Im laufenden Jahr sind 36,6 Milliarden Euro für Ausgaben vorgesehen, wovon 25,7 Milliarden Euro in Investitionen fließen werden. Ein Großteil dieser Investitionen, 16,6 Milliarden Euro, ist im Jahr 2025 für den Klimaschutz im Gebäudebereich geplant. Zudem sollen 6,3 Milliarden Euro zur Entlastung der Verbraucher über niedrigere Energiepreise beitragen und weitere Beträge in klimafreundliche Mobilitätsformen, den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft, die Transformation der Industrie und Maßnahmen für den natürlichen Klimaschutz fließen.
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