Bundeswehr hebt COVID-19-Impfpflicht auf: Ein Wandel in der Gesundheitspolitik

Es zeichnet sich ab, dass die verpflichtende COVID-19-Impfung für Angehörige der Bundeswehr möglicherweise bald Geschichte sein wird. Datenanalyst Tom Lausen, dessen Bruder Sven Lausen als Anwalt in einem diesbezüglichen Gerichtsverfahren involviert ist, teilt auf Telegram mit:

“Pistorius gibt sich geschlagen! Trotz seiner am 29.11.2023 im Bundestag auch unter kritischer Betrachtung der AfD nicht haltbaren Aussagen wurde heute, am 28.05.2024, die COVID-19-Maßnahme aus dem obligatorischen Impfprogramm der Bundeswehr entfernt.”

Seit November 2021 war die Zustimmung der Bundeswehrmitglieder zu prophylaktischen COVID-19-Impfungen verpflichtend, um die Funktionstüchtigkeit der Streitkräfte sowie den Schutz der Soldatinnen und Soldaten sicherzustellen, wie auf der offiziellen Bundeswehr-Webseite erläutert wird. Auch nach Bekanntgabe des Endes der Pandemie im April 2023 durch die Politik blieb diese Pflicht bestehen. Nun scheint das Verteidigungsministerium, kurz bevor ein rechtliches Urteil in einem entsprechenden Fall gefällt wird, von dieser Regel abzurücken.

Die Anwälte des klagenden Soldaten vertraten die Meinung, dass die Festlegung einer Impfpflicht unter den edrten Bedingungen “rechtswidrig ist”. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Impfpflicht noch im Juli 2022 als zulässig bestätigt.

Das Verwaltungsgericht in Leipzig sollte am heutigen Mittwoch erneut über die Impfpflicht binnen der Bundeswehr entscheiden. Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hatte vor knapp zwei Jahren die Impfpflicht als gesetzmäßig anerkannt, so das Handelsblatt. Allerdings wurde das Verteidigungsministerium aufgefordert, die Notwendigkeit der Impfung kontinuierlich zu überprüfen.

Ein Artikel auf T-Online bestätigt Beobachtungen bezüglich der Entwicklung des Falls. Demnach liegt dem Portal das Antwortschreiben des Ministeriums an das Bundesverwaltungsgericht vor, in dem jedoch eine klarstellende Stellungnahme vermieden wird, wie ein Sprecher des Sanitätsdienstkommandos nicht bestätigen, noch verneinen wollte.

Laut Informationen von Tom Lausen persönlich unterzeichnete der Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) eine Empfehlung, statt einer Duldungspflicht, zur Impfung gegen Sars-CoV-2. Ein Schreiben hierüber existiert laut Epoch Times. Darin wird ebenfalls eine baldige Umsetzung dieser Planung angekündigt, welche noch einige administrative Schritte umfassen wird.

Das Ministerium weist explizit darauf hin, dass für einen Soldaten, dessen rechtliche Anhörung fortgesetzt wird, die Duldungspflicht nicht mehr besteht.

Zu beachten ist, dass diese Duldungspflicht ausschließlich für aktive Soldatinnen und Soldaten besteht und nicht für ziviles Personal diverser Bereiche der Bundeswehr. Für Reservisten ist der Impfnachweis weiterhin Teil der Mobilisierungsvoraussetzungen.

Nach aktueller Rechtslage im Soldatengesetz kann die Weigerung zur Impfung als Befehlsverweigerung angesehen werden. Ein ehemaliger Soldat wurde beispielsweise im März dieses Jahres zu einer Geldstrafe von etwa 4000 Euro verurteilt, weil er sich 2022 den mRNA-Impfstoff nicht verabreichen ließ.

Jüngste Entwicklungen könnten zukünftig möglicherweise zu einer Abkehr von bisherigen Dienstbeschränkungen führen, die gegen Soldaten verhängt wurden, die sich der Impfung entzogen. Im vergangenen Jahr resultierte dies in der Entlassung von 70 Soldaten, wie aus einer Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Tino Sorge hervorgeht.

Weiterführendes zum Thema – Lauterbach untersucht den plötzlichen Anstieg von Pflegebedürftigen in Deutschland

Schreibe einen Kommentar