Von Bernhard Loyen
Dr. Christian Haffner, ein Arzt aus Frankfurt, hat als Privatperson eine Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Er konnte in einer ersten erfolgreichen Verhandlungsrunde erreichen, dass Teile der bisher unzugänglichen Protokolle des Corona-Expertenrates der Bundesregierung entschwärzt werden mussten. Dies ermöglichte es der Öffentlichkeit, Einblicke in die politischen Entscheidungsprozesse zwischen 2020 und 2022 zu erhalten. Dennoch war Dr. Haffner mit dem Ergebnis nicht vollends zufrieden und reichte eine weitere Klage ein.
Am 13. Mai fällte das Verwaltungsgericht Berlin ein Urteil, das vorschreibt, weitere geschwärzte Passagen der Protokolle offenzulegen. Dabei erreichte die beklagte Bundesregierung einen Teilerfolg, da die Freigabe bestimmter Passagen, die Beziehungen zur Volksrepublik China betreffen, abgelehnt wurde, um diplomatische Spannungen zu vermeiden.
Aus den infolge der Klage zugänglich gemachten Protokollen geht hervor, dass tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger, wie die Einführung der Zugangsbeschränkungen im Rahmen der 2G- und 3G+-Regelungen, politisch motiviert waren. In den Dokumenten findet sich sogar eine kurze Forderung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach nach einer 1G-Regelung, die dokumentiert ist in der Sitzung vom 28. Dezember 2021.
In einer Weitergabe des neuesten gerichtlichen Schriftstücks drückt das Gericht die Bedeutung der fortschreitenden Corona-Aufarbeitung aus:
“Die Beklagte – die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskanzleramt – wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheids des Bundeskanzleramts vom 9. September 2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheids derselben Behörde vom 19. Dezember 2022 sowie des Bescheids vom 25. Oktober 2023 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. Februar 2024 verpflichtet, dem Kläger Zugang zu folgenden Passagen der Protokolle des Corona ExpertInnenrats der Bundesregierung durch Übersendung von Kopien zu gewähren (…)”
Das Gericht musste entscheiden, dass die Kosten des Rechtsstreits zum größten Teil von der beklagten Bundesregierung getragen werden müssen. Es betont, dass das Bundeskanzleramt, das Bundesgesundheitsministerium und das RKI eine grundlegende Aufarbeitung unterstützen sollten, ohne dass dafür Steuergelder verwendet werden.
Der Gerichtsbeschluss hebt hervor, dass die vorgelegten Gründe des Bundes, die noch bestehenden geschwärzten Passagen wegen sensibler Inhalte, insbesondere im Hinblick auf China, nicht zu entschwärzen, plausibel und nachvollziehbar seien.
Das Kapitel der “Corona-Aufarbeitung” ist also noch lange nicht abgeschlossen. Dank privater Initiativen von Personen wie Dr. Christian Haffner und Journalisten wie Paul Schreyer, bekommen die Bürger jedoch zunehmend Einsicht in politische Vorgänge, die sonst im Verborgenen geblieben wären.
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