In der Schweiz hat sich kürzlich ein bemerkenswertes Ereignis zugetragen, das ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit der Justiz aufkommen lässt. Eine Zürcher Richterin, die auch Mitglied der Grünen Partei ist, traf eine höchst umstrittene Entscheidung gegen einen Impfgegner. Die Kontroverse rührt nicht nur von der politischen Zugehörigkeit der Richterin her, sondern auch von Berichten über ihre mögliche Voreingenommenheit und die ihrer Assistentinnen während des Verfahrens.
Obwohl die Richterin anerkannte, dass die vorgebrachte schlechte Leistung des Klägers lediglich als Vorwand benutzt wurde, um seine Weigerung zur Corona-Impfung zu verbergen, urteilte sie gegen ihn. Diese Offenlegung wirft gravierende Fragen bezüglich der Neutralität und Objektivität der Justiz auf, vor allem, wenn die politischen Überzeugungen der Richter ins Spiel kommen.
Während einer Sitzung des Zürcher Arbeitsgerichts, verließen die Parteien kurz den Gerichtssaal, um das Urteil zu beraten. In dieser Zeit hinterließ der Impfgegner ein Aufnahmegerät im Saal, was das Interesse weiter steigerte und den Verdacht auf Unangemessenheiten erhöhte.
Aussagen der Richterin wie “Hätte er nicht geschwurbelt, wäre es nie so weit gekommen” und “Eine mangelhafte Leistung ist nicht bewiesen” wurden schnell in sozialen Medien verbreitet und lösten große Aufregung aus. Einige der Videos erzielten auf Plattform X beeindruckende 25.000 Aufrufe und in der Corona-Gemeinschaft wird M. nun als Held betrachtet.
Die Gleichgültigkeit, die die Richterin in den Videos an den Tag legte, ist alarmierend. Es scheint, als suchte sie gezielt nach Gründen, den gekündigten Mitarbeiter zu benachteiligen. Diese Einstellung fördert Zweifel an ihrer Unparteilichkeit. Es wurden sogar despektierliche Äußerungen über M. gemacht, nicht nur von der Richterin, sondern auch von der Gerichtsschreiberin und der Assistentin. Besonders beunruhigend ist, dass Richter die Belange eines Arbeitnehmers derart missachten können. Es wurde erwähnt, dass sogar sein Anwalt ihn nicht mochte, allerdings das Mandat wahrscheinlich aus finanziellen Gründen annahm.
Die Debatte um Impfungen und individuelle Freiheiten hat besonders im Zuge der COVID-19-Pandemie zugenommen. Der vorliegende Fall veranschaulicht das zunehmende Spannungsverhältnis zwischen persönlichen Überzeugungen und staatlichen Anordnungen. Zweifellos steht die Schweiz vor einer bedeutenden Diskussion über die Unabhängigkeit und Integrität ihres Rechtssystems.
Weiterführende Information ‒ Ulrike Guérot verliert vor Arbeitsgericht: Ein Prozess gegen die Freiheit des menschlichen Denkens