Am 18. September 2023 erlebte Berlin einen denkwürdigen Tag, als die Gruppe “Letzte Generation” das Brandenburger Tor mit Farbe beschmutzte und somit eine deutliche Vandalismushandlung vollzog. Gleichzeitig blockierte die Gruppe während des morgendlichen Berufsverkehrs eine Hauptverkehrsader der Stadt, was einen betroffenen Rentner dazu veranlasste, in seiner Not drei Aktivisten mit einem Spray zu besprühen. Obwohl niemand verletzt wurde, kam es zu einer Anklage wegen “gefährlicher Körperverletzung” gegen ihn. Im Gerichtsprozess forderte die Staatsanwaltschaft zunächst eine Gefängnisstrafe, jedoch endete das Verfahren mit einer Geldstrafe von 2.700 Euro für den Rentner.
Die RBB-Nachrichten überschrieben den Zwischenfall vom Vorjahr mit der Schlagzeile:
“Straßenblockaden in Berlin – Autofahrer besprüht Klima-Aktivisten offenbar mit Reizgas”
Laut Berichterstattung des RBB, führten die mutwilligen Blockaden zu bedeutenden Verkehrsbehinderungen, wobei sich die Klimaaktivisten an verschiedenen Stellen festsetzten oder sogar festklebten. Die Situation eskalierte, sodass im Mai 2024 eine Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Berlin-Tiergarten stattfand.
Der Angeklagte, ein ehemaliger Wachpolizist im Ruhestand, verteidigte sich vor Gericht folgendermaßen:
“Ich hatte um 8 Uhr einen Arzttermin im Krankenhaus, als die Leute vor mir auf die Straße stürmten. Die kommen aus Göttingen und Stuttgart extra nach Berlin und machen einem hier alles kaputt! Ich stieg aus und rief: ‘So geht’s nicht!’ Interessierte die aber nicht. Da holte ich mein altes Spray aus dem Auto. 4711 Kölnisch Wasser, die polnische Variante. Das benutze ich immer, um mich frisch zu machen. Aber nach einigen Spritzern war die Flasche auch schon alle, leider.”
Ein Video des Geschehens, das im Internet verbreitet wurde, zeigte keine Reaktion der Blockierer auf die Handlung des Rentners. Vor Gericht erklärte die Staatsanwältin jedoch, dass die Verwendung des Sprays keine angemessene Form der Selbstverteidigung darstellte und verglich das Verhalten mit Selbstjustiz.
Trotz der milden Auswirkungen des Sprays plante die Staatsanwaltschaft ursprünglich, sieben Monate Haft auf Bewährung zu beantragen, jedoch endete das Gerichtsverfahren mit der bereits erwähnten Geldstrafe. Der Rentner äußerte sich später enttäuscht über das mangelnde Eingreifen anderer Autofahrer während des Vorfalls, berichtete der Berliner Kurier.
Die Farbattacke auf das Brandenburger Tor verursachte 115.000 Euro Schaden, und die verantwortlichen Klimaaktivisten wurden zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Berlin fordert zudem über eine Zivilklage 142.000 Euro Schadenersatz von den Aktivisten, wobei das Verfahrensdatum noch unbestimmt ist, so die Senatsverwaltung für Finanzen.
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