Am Dienstag startete am Frankfurter Oberlandesgericht vor dem Staatsschutzsenat – mit einer Stunde Verspätung – der Prozess gegen Heinrich XIII. Prinz Reuß. Ihm und acht weiteren mutmaßlichen Mitstreitern wirft die Bundesanwaltschaft vor, sie hätten sich zum Ziel gesetzt, den Staat umzustürzen. Dabei wird ihnen die Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt.
In einer Verhandlungspause äußerten die Verteidiger von Prinz Reuß Zweifel an den Anschuldigungen gegen ihren Klienten. Rechtsanwalt Roman von Alvensleben wird in Focus mit den Worten zitiert:
“Er ist kein Anführer, kein Rädelsführer, und er ist auch nicht Mitglied einer terroristischen Vereinigung.”
Die gerichtliche Auseinandersetzung begann zunächst mit einer Klärung formaler Aspekte, bevor am Nachmittag die Anklageschrift verlesen wurde. Ob die Angeklagten sich zu den Vorwürfen äußern werden, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Insgesamt stehen 27 Personen unter Anklage, die zu der Gruppe um Prinz Reuß gehören sollen. Aus prozessökonomischen Gründen teilt sich der Fall auf drei verschiedene Oberlandesgerichte auf. Der Prozess gegen den sogenannten “militärischen Arm” der Gruppe begann bereits Ende April vor dem OLG Stuttgart. Ein weiterer Teilprozess ist für den 18. Juni vor dem OLG München angesetzt.
Weiterführende Informationen – Beginn des “Reichsbürger-Prozesses” in Stuttgart