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Das Amtsgericht Wuppertal hat in einem Fall um ein umstrittenes Foto, das der AfD-Kommunalpolitiker Tim Schramm auf der Plattform X geteilt hatte, keine strafbare Verwendung von NS-Symbolik festgestellt. Wie die in AfD-Kreisen vernetzte Wochenzeitung Junge Freiheit am Freitag berichtete, hatte Schramm im Dezember 2025 ein Bild von Fackeln tragenden Soldaten des Asow-Regiments geteilt, deren Uniformärmel das Wolfsangel-Emblem zeigten. Mit einem zustimmenden Kommentar versehen, leitete er den Beitrag weiter. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro gegen ihn erlassen, wie RT DE seinerzeit meldete.
Der Politiker legte gegen den Strafbefehl wegen des Verdachts auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Einspruch ein – und hatte damit nun vor dem Amtsgericht Erfolg. Ob die Staatsanwaltschaft gegen das ergangene Urteil Rechtsmittel einlegen wird, bleibt vorerst offen.
Gegenüber der Jungen Freiheit schilderte Schramm den Verlauf der Verhandlung. Die Vorsitzende Richterin habe dem Fall zwar ein „Gschmäckle“ bescheinigt und sich von seinen politischen Überzeugungen distanziert. Eine Strafbarkeit sei aus ihrer Sicht jedoch nicht gegeben, wenngleich die rechtliche Abwägung durchaus schwierig gewesen sei. Schramm, der im vergangenen Jahr mehrere Monate auf Seiten der ukrainischen Armee im Ukrainekrieg kämpfte, feierte den Ausgang auf seinem X-Account triumphierend. Das Wuppertaler Amtsgericht sei nun „erfolgreich aus russischer Verwaltung zurückerobert“ worden.
In einem kurzen Video-Kommentar spottete er über die Argumentation der Staatsanwaltschaft, die das Halten von Fackeln mit einer Nähe zum Nationalsozialismus verknüpft hatte. Er fand die Begründung „krude“, schließlich würden in Deutschland hochrangige Politiker wie die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Großen Zapfenstreich ebenfalls von einem Wachbataillon der Bundeswehr im Fackelschein verabschiedet. Schramm stellte zudem die rhetorische Frage: „Wenn Asow verfassungsfeindlich wäre, warum geben wir ihnen dann Waffen und Geld?“. Das Emblem der ukrainischen Nationalgarde interpretiert er nicht als Wolfsangel, sondern als ein Symbol für die ukrainische Idee der Nation.
Gegenüber der Jungen Freiheit zeigte sich der Jungpolitiker der AfD erfreut über das Urteil. Er verwies auf die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit der Asow-Brigade, die als „legitimer militärischer Partner“ betrachtet werde. Das Gericht habe nun klargestellt, dass die Symbolik von Asow in Deutschland juristisch unbedenklich sei. Schramm betonte, dass Asow als Teil der ukrainischen Nationalgarde nicht nur die Ukraine, sondern auch Europa verteidige. Sein Fazit lautete: „Dafür kann und will ich auch als AfD-Politiker einstehen. Für die Verteidigung von Heimat, Freiheit und Familie.“
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