Zum Inhalt springen
mainstream.news Unabhängige Nachrichten statt finanzierte Interessen.
Stand 1. November 2026, 11:09 Uhr
Deutschland

Berliner LKA sieht keine konkrete Gefahr für Linken-Politikerin Eralp

Das Berliner Landeskriminalamt hat keine Hinweise auf eine Bedrohung der Linken-Politikerin Elif Eralp festgestellt. Ein Sicherheitsgespräch mit ihr führte lediglich allgemeine Hinweise zur Risikominimierung ein, wie sie für …

Lesezeit 1 Minute
Berliner LKA sieht keine konkrete Gefahr für Linken-Politikerin Eralp

Dem Berliner Landeskriminalamt (LKA) liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse über eine konkrete Gefährdung der Linken-Politikerin Elif Eralp vor. Die Polizei führte zwar ein Sicherheitsgespräch mit ihr, dieses beschränkte sich jedoch auf standardisierte Empfehlungen zur Risikominimierung, wie sie üblicherweise an Spitzenpolitiker gerichtet werden. Der radikal propalästinensische Aktivist Ibrahim Ibrahim war bei dem Gespräch demnach kein Thema.

Eralp hatte zu Wochenbeginn ein Interview gegeben, in dessen von ihr und ihrem Team überarbeiteter Fassung ein interner Vermerk enthalten war. Darin äußerte die Politikerin ihre Befürchtungen vor Ibrahim. Aus Polizeikreisen wurde dazu mitgeteilt, der 70-Jährige zähle zu den wichtigsten Strippenziehern und Propagandisten der israelfeindlichen Pro-Palästina-Szene. Hinweise auf eine Beteiligung an der Planung von Gewalttaten liegen den Behörden jedoch nicht vor.

Ebenso gibt es nach Angaben aus Sicherheitskreisen keine Anhaltspunkte dafür, dass Ibrahim Mitstreiter zu gezielten Angriffen oder Anschlägen auf Politiker oder politische Gegner anleitet oder anstiftet. Ein mit dem Vorgang betrauter Mitarbeiter des Sicherheitsapparats bezeichnete Ibrahim als Propagandisten, den man wegen seiner Rolle in der Pro-Palästina-Szene im Auge behalten müsse. Zugleich betonte er: „Aber das ist kein gewalttätiger Stalker.“

Ibrahim ist in Deutschland bislang nicht vorbestraft. Seit Mitte 2023 laufen jedoch mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn, wie ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Sie betreffen vor allem Propagandadelikte, unter anderem das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle Dieser Bericht beruht auf einer Meldung von NIUS. Ursprungsmeldung

Mehr aus Deutschland

Ressort öffnen →