Solingen-Albtraum 1993: Jetzt erzittern die Richter – Neue Prüfung der Skandal-Urteile!

Der Brandanschlag von Solingen im Mai 1993 gilt als eine der grausamsten rechtsextremen Gewalttaten der 1990er Jahre gegen Ausländer und Menschen mit Migrationshintergrund. Fünf Mitglieder der türkischstämmigen Familie Genç – zwei Frauen und drei Mädchen – kamen ums Leben, zahlreiche weitere Angehörige erlitten teils schwere Verbrennungen.

Bereits im Juni 1993 gelang der Polizei ein Erfolg bei der Fahndung: Vier junge Männer im Alter von 16 bis 23 Jahren aus der Solinger Neonazi-Szene wurden festgenommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte sie 1995 wegen Mordes zu Haftstrafen, ein Urteil, das der Bundesgerichtshof 1997 bestätigte. Heute sind alle vier wieder auf freiem Fuß.

Doch insbesondere in Solingen blieben Zweifel, ob Polizei und Justiz die wahren Täter gefasst und verurteilt hatten. Zwei der Verurteilten bestritten stets ihre Beteiligung, und zum 30. Jahrestag des Anschlags beteuerten sogar drei von ihnen ihre Unschuld. Markus G., dessen später widerrufenes Geständnis eine Grundlage des Düsseldorfer Urteils war, erklärte, drei Menschen seien zu Unrecht verurteilt worden. Er habe das Geständnis unter Druck und aufgrund fragwürdiger Vernehmungsmethoden abgelegt. Andere, die an der gerichtlichen Version festhalten, verweisen auf eine kontroverse Rolle des Verfassungsschutzes in der Solinger rechtsextremen Szene der frühen 1990er Jahre.

Ein abgeschlossenes Gerichtsverfahren wieder aufzunehmen, gilt als schwierig. Felix K., einer der damals Verurteilten und zur Tatzeit minderjährig, will es dennoch versuchen. Sein Anwalt beruft sich auf neue Beweise, die er dem Gericht vorlegen will. Diese Woche wurde bekannt, dass ein Wiederaufnahmegesuch bereits beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht wurde.

Das Gericht bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, dass es den Antrag prüfen und die Bundesanwaltschaft um Stellungnahme bitten werde. Der Prozess könnte Monate dauern; im Erfolgsfall müssten die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofs aufgehoben werden. Felix K. hatte bereits bei der Urteilsverkündung 1995 seine Unschuld beteuert. Sein Anwalt argumentiert, dass die mehrfach geänderten und vor Gericht widerrufenen Geständnisse zweier Verurteilter Falschgeständnisse sein könnten – ein Phänomen, das die Aussagepsychologie belege. Der vierte Verurteilte habe diese Falschbezichtigungen brieflich eingeräumt und einer Zeugin gegenüber gestanden, der alleinige Täter gewesen zu sein.

Sollte das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Antrag stattgeben, müsste der Prozess neu aufgerollt werden – auch wenn dies für die überlebenden Opfer und Angehörigen erneutes Leid bedeuten würde. Die Opferfamilie hegt offenbar keine Zweifel an der Richtigkeit der Urteile von 1995 und 1997. Der frühere Pressesprecher der Stadt Solingen, der der Familie Genç nahesteht, sagte dem Sender WDR:

„Für die Familie sind die Richtigen verurteilt worden.“

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