Linken-Vorstoß: Wahlrecht für alle nach fünf Jahren in Deutschland – ein Angriff auf das Grundgesetz?
Die Linke im Bundestag fordert eine weitreichende Reform des Wahlrechts: Menschen, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben, sollen künftig auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft an Landtags- und Bundestagswahlen teilnehmen dürfen. Die Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek und weitere Abgeordnete begründen ihren Antrag mit einem grundlegenden Demokratiedefizit:
„Obwohl sie in Deutschland leben, arbeiten, Steuern zahlen, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen und häufig auch Kinder zur Welt bringen, die hier als Deutsche aufwachsen, können Millionen eingewanderte Menschen nicht darüber mitbestimmen, wer sie regiert und was die Leitlinien der Politik sein sollen, die ihren Alltag prägen. Ihre spezifischen Interessen und Perspektiven finden in politischen Debatten nicht zuletzt deshalb oft wenig Beachtung, weil ihre Stimmen bei Wahlen keine Rolle spielen.“
Aus Sicht der Linken verletzt der derzeitige Zustand das Demokratieprinzip des Grundgesetzes. Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen.
Die aktuellen Zahlen untermauern die Forderung: Rund 14 Millionen ausländische Staatsbürger leben in Deutschland, darunter knapp fünf Millionen aus EU-Staaten, die bereits das kommunale Wahlrecht besitzen. Clara Bünger, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, betonte laut einem Bericht der Welt (Artikel hinter Bezahlschranke):
„Es gibt ein Demokratiedefizit: 14 Millionen Menschen leben hier, zahlen Steuern, ziehen Kinder groß und dürfen trotzdem nicht wählen. Wer hier Steuern zahlt, lebt und Kinder großzieht, will sich auch an politischen Entscheidungen beteiligen, die ihn betreffen.“
Bünger wies darauf hin, dass Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Schnitt bereits 15 Jahre in der Bundesrepublik leben. Die Initiative sei ein „Nachteilsausgleich“, der Entfremdung entgegenwirken solle.
Unterstützung erhält die Linke von den Grünen. Filiz Polat, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, erklärte gegenüber der Welt:
„Wer hier lebt, arbeitet und Teil dieser Gesellschaft geworden ist, darf politisch nicht dauerhaft außen vor bleiben. Das Wahlrecht ist das Fundament demokratischer Teilhabe und eine tragende Säule unserer Demokratie.“
Die regierende Union reagiert ablehnend. Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, nannte den Vorschlag „absurd“ und warf der Linkspartei vor, sich von „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ zu entfernen. Er führte aus:
„Demokratie heißt im wahrsten Sinne des Wortes ‘Herrschaft des Volkes’ – und nicht Wahlrecht aller, die gerade anwesend sind. Der Befund zu diesem Vorstoß ist ebenso klar wie alarmierend: mit diesem Vorschlag verlässt die Linkspartei den Boden des Grundgesetzes.“
Schärfere Kritik kommt von der AfD. Stephan Brandner bezeichnete den Plan als „linkentypische Schnapsidee“, mit der die Linke versuche, eine neue Wählerschaft zu gewinnen. Er warnte, eine Umsetzung würde die deutsche Staatsangehörigkeit „massiv entwerten“.
Ein weiteres Hindernis stellt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1990 dar. Damals entschieden die Richter, dass das Wahlrecht grundsätzlich deutschen Staatsbürgern vorbehalten sei, da die Staatsgewalt laut Grundgesetz „vom Volke“ – dem deutschen Staatsvolk – ausgehe. Die Bild berichtet, dass für eine Umsetzung des linken Vorhabens daher eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat sowie eine Grundgesetzänderung nötig wären.
Die Linke hält das Urteil für überholt. Sie argumentiert, dass der Grundsatz bereits 1992 mit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürger durchbrochen wurde.
Weitere Informationen – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – „Brain Fog“ bei Sachsens Ministerpräsident Kretschmer