Gehaltserhöhung der Bundestagsabgeordneten um sechs Prozent ab Juli

Ab dem 1. Juli 2023 ist eine Gehaltserhöhung von sechs Prozent für die Mitglieder des Bundestages vorgesehen. Dies verkündete Bärbel Bas, die Präsidentin des Bundestages, in einer offiziellen Mitteilung. Die Abgeordneten dürfen demnach mit einem monatlichen Plus von 635 Euro rechnen. Diese Anpassung spiegelt den Anstieg der Nominallöhne wider, der im vergangenen Jahr ebenfalls sechs Prozent betrug und vom Statistischen Bundesamt bestätigt wurde.

Mit dieser Erhöhung steigt das Monatsgehalt der 734 Bundestagsmitglieder auf 11.227,20 Euro ab Juli. Eine gesonderte Abstimmung im Parlament ist für diese Gehaltsanpassung nicht nötig, da zu Beginn der Legislaturperiode bereits entschieden wurde, dass Lohnerhöhungen, basierend auf den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes, automatisch übertragen werden.

Die Anpassung der Diäten beeinflusst auch andere finanzielle Zulagen. Bärbel Bas erhält als Bundestagspräsidentin neben ihrer normalen Diät ein zusätzliches Amtsgehalt, und ihre fünf Stellvertreter bekommen jeweils die Hälfte einer Diät zusätzlich. Auch die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse profitieren mit einem Aufschlag von 15 Prozent auf ihre Diäten, während die Fraktionen aus eigenen Mitteln zusätzliche Zulagen für Fraktionsvorsitzende und andere Funktionsträger zahlen, die sich an der Höhe der Abgeordnetendiäten orientieren.

Die Altersvorsorge der Abgeordneten wird ebenfalls angepasst. Nach einer Legislaturperiode steigen die Pensionsansprüche auf 1122,72 Euro und, nach einem Zeitraum von 26 Jahren im Mandat, erhöht sich die Höchstpension von bisher 6885 Euro auf 7298 Euro.

Weiterführende Informationen – Laut einem Medienbericht finanziert der Steuerzahler Google-Suchergebnisse für die Bundesregierung.

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