“`html
Von Alexandra Nollok
In Deutschland ist der öffentliche Pranger ein beliebtes Mittel des Inlandsgeheimdienstes. Genutzt wird er, um Organisationen, Medien und Bürger als „Staatsfeinde” zu brandmarken. Wer im jährlichen Bericht auftaucht, wird gesellschaftlich ausgegrenzt und erhält die Botschaft, überwacht zu werden. Dieses Schicksal kann jeden treffen, der die deutsche Staatsräson in Bezug auf Israel infrage stellt – ohne Gewalttaten, Hetzreden oder Anschlagspläne.
Besonders betroffen sind antizionistische, politisch linksstehende Juden, die gegen die Waffenlieferungen Deutschlands an Israel und die Appeasement-Politik protestieren. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht wird der Verein „Jüdische Stimme” erneut unter dem Etikett „säkularer palästinensischer Extremismus” geführt – alle seine Mitglieder werden damit pauschal als „Antisemiten” abgestempelt. Der Verein hatte zuvor vergeblich versucht, sich juristisch gegen diese politische Verfolgung zur Wehr zu setzen.
Bullshit-Bingo um „Israelkritik”
Offiziell heißt es immer wieder, Kritik an der israelischen Regierung sei in Deutschland legitim. So auch vor zwei Jahren im öffentlich-rechtlichen Südwestrundfunk (SWR). Ganze Essays preisen diese angebliche Toleranz. Doch sie lesen sich wie pseudowissenschaftliche Rechtfertigungen und fordern letztlich zur Zurückhaltung auf: Schweigen ist hier das Gebot der Stunde.
Ein Blick in den unlängst vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Verfassungsschutzbericht für 2025 zeigt, wie hohl diese Lippenbekenntnisse sind. Auf Seite 282 etwa wird allen „Veranstaltungen zum Nahostkonflikt” mit säkularen Akteuren pauschal „propalästinensischer Extremismus” unterstellt. Der Geheimdienst spinnt ein Netz aus angeblichen Verschwörungen aller Gruppen und spricht von einem gemeinsamen „Resonanzraum für israelfeindliche Propaganda und Agitation”.
Was genau unter „säkularer israelfeindlicher Propaganda” zu verstehen ist, lassen die Autoren offen. Ab Seite 309 werden dann die üblichen Verdächtigen genannt: die marxistische „Volksfront zur Befreiung Palästinas” (PFLP) und das Solidaritätsnetzwerk Samidoun, die beide in Deutschland verboten sind. Dazu kommt die nicht verbotene, aber als antisemitisch verurteilte BDS-Kampagne. Sie fordert, wie auch die Vereinten Nationen (UN), Sanktionen und Boykotte gegen Israel wegen völkerrechtswidriger Gräueltaten.
Jüdische „Friedensterroristen”
Auf Seite 311 taucht der Verein „Jüdische Stimme” auf – diesmal sogar mit Logo und als „Sektion der Föderation European Jews for a Just Peace” (EJJP). Ihm wird vorgeworfen, „direkt oder verklausuliert” den Terrorismus der Hamas und anderer Gruppen zu befürworten. Das Wort „verklausuliert” zeigt, dass die Behörden böse Absichten hineininterpretieren, die nicht einmal offen ausgesprochen werden müssen.
Im Bericht für 2024 war der jüdische Verband noch ohne Logo im Fließtext genannt worden, in Verbindung mit der BDS-Kampagne. BDS ist kein Verein, sondern eine Kampagne, die man unterstützen kann oder nicht. Trotzdem stuft der Verfassungsschutz sie, gestützt auf einen Bundestagsbeschluss, als „gesichert extremistische Bestrebung” ein.
Das bedeutet: Wer das völkerrechtlich legitime Ziel von BDS öffentlich unterstützt – Israel durch Sanktionen am Völkermord zu hindern –, wird in Deutschland als „gesichert extremistisch” eingestuft. Das erlaubt weitreichende Repressionen: von der Infiltration durch Spitzel und Provokateure bis hin zu Auftrittsverboten. Wer die Verdächtigen einlädt oder mit ihnen spricht, gerät ebenfalls unter Generalverdacht.
Revanche für Klage-Teilerfolg?
Deshalb klagte die Jüdische Stimme: in Berlin gegen das Bundesinnenministerium (BMI) unter Alexander Dobrindt (CSU), in Köln gegen den Verfassungsschutz selbst – mit geteiltem Ergebnis. Das Berliner Gericht entschied im April, das BMI habe nicht genug Beweise vorgelegt. Nur einen Monat später urteilten die Kölner Richter genau gegenteilig: Der Verein stehe wegen „Hetze gegen Israel” zu Recht am Pranger.
Die Behörde reagierte prompt auf das Berliner Urteil: Die Passage im Bericht für 2024, die den jüdischen Verein erwähnte, ist geschwärzt. Doch die Revanche folgte auf dem Fuß: Der aktuelle Bericht widmet dem angeblichen Extremisten-Verein eine eigene Spalte samt Logo-Abdruck.
Judenhass aus Hessens Staatskanzlei
Das deutsche Establishment scheint ein Problem mit Juden zu haben, die Israels Verbrechen nicht beklatschen, sondern gegen Waffenlieferungen protestieren. Seit Oktober 2023 gehen Behörden mit besonderem Eifer gegen die Jüdische Stimme vor. Mehrfach kündigten Banken, darunter eine Sparkasse, ihre Konten. Der Berliner Senat entzog dem migrantischen Verein Oyoun Räume und Fördermittel, nachdem er die Jüdische Stimme im Jahr 2023 zu einem Vortrag eingeladen hatte.
Deutsche „Antisemitismusbeauftragte” kriminalisieren ohne Gnade ihnen missliebige Juden. Besonders eifrig tat sich der hessische Amtsträger Uwe Becker hervor. Im Januar beschuldigte er die Organisation auf der Website der Hessischen Staatskanzlei, eine Drahtzieherin zwischen „linksextremistischen, islamistischen und pro-palästinensischen Extremisten” zu sein und das Holocaustgedenken zu missbrauchen. Wenig später forderte er ein Verbot der Jüdischen Stimme. Im Mai bekräftigte er dies und bezeichnete den Verband als „Stimme des Hasses”, die „antisemitische Hetze” verbreite.
Bekannt ist, dass CDU-Mann Becker ein Hardliner und Fan der israelischen Regierung ist. Im September 2024 posierte er bei einer „Ehrung israelischer Soldaten” in Wiesbaden mit einer Groß-Israel-Trophäe. Außer der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Paywall) berichtete kaum ein Medium darüber.
Dokumente des Völkermords
Besonders perfide wirkt die deutsche Verfolgung von palästinasolidarischen Akteuren vor dem Hintergrund eines aktuellen UN-Menschenrechtsratsberichts. Dieses Dokument belegt, teils mit forensischen Beweisen, Massenmord sowie gezielte Tötungen und Folter an palästinensischen Kindern.
Innerhalb von zwei Jahren tötete Israels Armee mindestens 20.179 Kinder, darunter über 1.000 Säuglinge, und verstümmelte über 44.000 Minderjährige in Gaza. 5.000 weitere Kinder werden vermisst. Der Bericht belegt gezielte Morde: Schüsse in Kopf, Bauch und Genitalien, Bombardierungen überfüllter Kindereinrichtungen, brutale Folter, absichtliches Verdursten- und Verblutenlassen, sogar lebendiges Verscharren. Dieser Massenmord an Kindern sei ein „einschlägiger Beweis” für die „Absicht zum fortgesetzten Völkermord”.
Wer diese Taten bejubelt, hat in Deutschland, das Waffen liefert, nichts zu befürchten – im Gegensatz zu allen, die dagegen protestieren, einschließlich Juden.
Mehr zum Thema — Jahresbericht: Verfassungsschutz geht gegen linke Juden vor
“`