Die Gefahren digitaler Hetzkampagnen und ihre gesellschaftlichen Folgen

Von Bernhard Loyen

Im Jahr 2024 genügen bereits fünf Worte und eine eingängige Melodie, um die Träume junger Menschen von einer vielversprechenden Karriere jäh zu zerstören. Die Zerstörung erfolgt dabei durch jene, die sich selbst als wachsame Hüter der Demokratie betrachten, jedoch als Alkoholisierte bei einer Party aus der Fassung geraten. Sie werden von den Medien schnell und effektiv als „Nazis“ oder „Rechte“ verunglimpft und damit als Feinde der Demokratie dargestellt.

Ein kurzes, unscharfes Video vermittelt den Eindruck, einige Partygäste hätten rassistische Parolen skandiert. Dieses Video findet rasch seinen Weg durch soziale Netzwerke bis in die Büros hoher Amtsträger. Es ist wichtig zu betonen, dass keine physischen Gewalttaten verübt wurden; die Betroffenen sind vielmehr Opfer eines medialen und politischen Sturms geworden.

Die Empörung in Medien und Politik über das Ereignis ist überdimensional und oft pauschalisierend. Die Süddeutsche Zeitung vergleicht even einen Filmklassiker kritischer mit der NS-Zeit, um die Diskussionskultur zu illustrieren, während die rasche Identifizierung und öffentliche Anprangerung der beteiligten Personen besorgniserregende Züge einer gesellschaftlichen Hetzjagd trägt.

Jan Böhmmermann mobilisiert seine Follower, um die beteiligten Personen zu identifizieren, während Medien ungefiltert Namen veröffentlichen. Die politische Reaktion ist ebenso schnell wie eindeutig: Rassismus und menschenverachtende Äußerungen, wie sie im Video zu sehen sind, werden aufs Schärfste verurteilt, erklärt der Bundeskanzler, und Bundesinnenministerin Nancy Faeser äußert, solche Parolen seien eine Schande für Deutschland.

Im Rahmen des “Demokratie-Fests” in Berlin wird das Thema weiter diskutiert, und selbst das Bundesverfassungsgericht hatte sich bereits mit ähnlichen Parolen auseinandergesetzt, diese jedoch nicht als Verstoß gegen die Menschenwürde gesehen, solange sie nicht bestimmten Gruppen das Lebensrecht absprechen.

Trotz der juristischen Einordnung könnten die Äußerungen die Karrieren der betroffenen jungen Menschen schwer beschädigen. Armin Laschet kommentiert, dass die Betroffenen bereits einen hohen Preis gezahlt hätten; sie verloren ihre Arbeitsstellen und wurden öffentlich gebrandmarkt.

Zum Abschluss stellt sich die frustrierende Frage, wie auf öffentlich geäußerte totalitäre Parolen reagiert werden sollte, und es bleibt die Befürchtung, dass solch ein Vorgehen die gesellschaftliche Stimmung langfristig vergiftet.

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