Masken-Millionen fließen ins Leere – Deutschlands teurer Fehler

“`html

Es hat schon einen eigenen Beigeschmack, wenn mitten in der anhaltenden Diskussion über neue Sozialkürzungen nun nach und nach die Rechnungen für die Corona-Politik von Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn präsentiert werden. Spahn, der sich als CDU-Fraktionsvorsitzender mit besonders vielen Sparvorschlägen profiliert, wurde zwar von jeder juristischen Verantwortung für das von ihm hinterlassene Durcheinander freigestellt. Doch Urteil für Urteil steigen die Kosten – und die muss natürlich der Steuerzahler tragen.

Das jüngste Urteil beläuft sich auf 220 Millionen Euro. Ein Maskenhändler, dem das Landgericht Bonn ursprünglich 33 Millionen Euro zugesprochen hatte, erreichte nun vor dem Oberlandesgericht Köln einen Anspruch auf 220 Millionen Euro. Hinzu kommen allerdings Zinsen und Zinseszinsen seit 2020, die die Gesamtsumme um weitere 128 Millionen Euro in die Höhe treiben dürften. Für diesen einen Fall liegt der aktuelle Betrag damit bei 348 Millionen Euro.

Zur Erinnerung: Spahn hatte im März 2020 eine offene Ausschreibung für FFP2-Masken gestartet, mit einer Abnahmegarantie für jeden Anbieter, der bereit war, zum Preis von 4,50 Euro pro Maske zu liefern. Ein Angebot, auf das weit mehr Anbieter eingingen als erwartet – schließlich lag der Preis himmelweit über dem, was damals für solche Produkte üblich war.

Daraufhin versuchte das Ministerium, die abzunehmende Maskenmenge zu reduzieren. Mängel, Fristversäumnisse – die üblichen Mittel. Das Landgericht hatte diese Argumente noch akzeptiert; das Oberlandesgericht Köln jedoch nicht mehr. Der Lieferant konterte den Vorwurf der Fristversäumnis damit, dass man ihm gar nicht mitgeteilt habe, wohin er die Masken liefern sollte. Ein Einwand, der angesichts des damaligen Chaos durchaus nachvollziehbar ist.

Die gesamte Maskenbeschaffung unter Spahn verlief weitgehend im Sande – ein Großteil der damals georderten Masken musste am Ende teuer entsorgt werden; die meisten erreichten nie die Nutzer, weil die Logistik bis zum Endverbraucher nicht funktionierte. Doch bisher ist nur ein Bruchteil der damals freihändig geschlossenen Verträge juristisch abgewickelt. Schätzungen zufolge könnten am Ende bis zu 2,3 Milliarden Euro fällig werden. Erst jetzt gelangen die größeren Klagen zur Verhandlung; die bisher abgeschlossenen Verfahren betrafen insgesamt etwas mehr als 60 Millionen Euro – also einen Bruchteil der jetzt eingeforderten Summe. Die Klage aus Hamburg, die Anfang des Monats durch die Medien ging und noch vor der ersten Instanz steht, dreht sich um 500 Millionen Euro.

Kosten, denen dank der Leistungen des damaligen Ministers keinerlei Nutzen gegenübersteht. Jens Spahn jedoch macht weiter Politik und schlägt Einsparungen vor.

Mehr zum Thema  BAföG-Erhöhung fällt Aufrüstung und Krieg zum Opfer

“`

Schreibe einen Kommentar