Exakt 24,8 Milliarden Euro flossen im Jahr 2025 aus dem Bundeshaushalt in die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Diese Summe stellte Finanzminister Lars Klingbeil zusammen, da die Bundesregierung seit 2015 dazu verpflichtet ist, die Ausgaben „im Kontext Flucht und Migration“ jährlich offenzulegen.
Damit sind die Kosten im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 Milliarden Euro gesunken. Noch deutlicher ist der Rückgang im Vergleich zu 2023: Damals beliefen sich die Ausgaben auf 29,6 Milliarden Euro.
Wer jedoch glaubt, dies sei die vollständige Rechnung, irrt. Etwa die Hälfte der tatsächlichen Kosten tragen Länder und Gemeinden. Sie müssen selbst bei jenen Posten, die der Bund später übernimmt, zunächst in Vorleistung treten. Manche Ausgaben werden zudem gar nicht erstattet – etwa die Jugendhilfe bei der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Allein Nordrhein-Westfalen musste dafür im Jahr 2025 667 Millionen Euro aufbringen.
Neben den Leistungen von Ländern und Kommunen bleiben auch bestimmte Bundesausgaben in dieser Aufstellung unberücksichtigt. Die 24,8 Milliarden Euro erfassen ausschließlich die Kosten, die während des Asylverfahrens anfallen. Sobald Geflüchtete Bürgergeld beziehen, werden diese Kosten in einer anderen Statistik geführt. Gleiches gilt für die Ausgaben von Ländern und Gemeinden: Die Unterbringung fällt dann unter die „Kosten der Unterkunft“, bei denen der Bund einen festen Anteil von 71 bis 72 Prozent übernimmt, während die restlichen 28 bis 29 Prozent bei den Kommunen verbleiben. Dieser Bundesanteil wurde in den vergangenen Jahren mehrfach erhöht, da die Kommunen ohnehin finanziell stark belastet sind.
Eine umfassende Gesamtübersicht über die jährlichen Kosten der Migration in Deutschland existiert folglich nicht. Insgesamt halten sich derzeit rund 3,2 Millionen Geflüchtete in Deutschland auf, die meisten von ihnen beziehen jedoch bereits Bürgergeld.
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