Der frühere griechische Finanzminister und aktive Politiker Yanis Varoufakis sowie Ghassan Abu-Sitta, renommierter Chirurg und Direktor der Universität Glasgow, wurden mutmaßlich aufgrund ihrer Kritik am israelischen Vorgehen im Gazastreifen – welches sie als Genozid und Kriegsverbrechen einstufen – mit Einreiseverboten belegt. Sie planten, im April auf einem Palästina-Kongress in Berlin über den Gaza-Krieg zu sprechen. Doch schon im Vorfeld sahen sich die Organisatoren erheblichen staatlichen Behinderungen ausgesetzt. Am Tag der Veranstaltung wurde der Kongress nach nur zwei Stunden von der Polizei gewaltsam aufgelöst, und die Auftritte beider Redner wurden durch die Einreiseverbote verhindert.
Varoufakis wurde die Einreise nach Deutschland verwehrt, während Abu-Sitta ein Einreiseverbot für den gesamten Schengenraum erhielt, das ihm erst bewusst wurde, als er zu einer Anhörung nach Frankreich reisen wollte. Dort war er ursprünglich eingeladen, am 4. Mai vor dem Senat über die humanitäre Lage im Gazastreifen zu sprechen. An der Grenze jedoch wurde ihm die Einreise verweigert und er erfuhr von dem einjährigen Einreiseverbot, das von Deutschland ausgesprochen wurde.
Im Innenministerium weist man jegliche Verantwortung von sich. Laut Aussagen des Sprechers des Faeser-Ministeriums, Maximilian Kall, gegenüber dem Redakteur Florian Warweg der NachDenkSeiten, sei das Ministerium nicht zuständig: “Ich kann Ihnen erst einmal abstrakt juristisch sagen, dass das BMI solche Maßnahmen gar nicht verhängen könnte. Insofern sind wir auch nicht der richtige Ansprechpartner.”
“Ich kann Ihnen erst einmal abstrakt juristisch sagen, dass das BMI solche Maßnahmen gar nicht verhängen könnte. Insofern sind wir auch nicht der richtige Ansprechpartner.”
Obwohl diese Aussage juristisch korrekt sein mag, erscheint sie in diesem Kontext irreführend. Denn Behörden, die dem Innenministerium unterstehen, wie das Bundesamt für Migration, haben sehr wohl die Befugnis, Einreiseverbote zu erteilen und müssen auskunftspflichtig sein. Kalls Behauptung wirkt daher eher wie eine Verschleierung der Fakten.
Darüber hinaus erscheint die Behauptung, dass die Einreiseverbote gegen einen aktiven Politiker, der zudem im Europawahlkampf steht, ohne das Wissen und die Zustimmung des Innenministeriums erfolgt sein sollen, als wenig plausibel.
Es gibt keinen offensichtlichen sachlichen Grund, der diese Einreiseverbote rechtfertigen würde, dennoch verweigert das Innenministerium eine konkrete Stellungnahme und wiederholt lediglich, dass man generell zu Einzelfällen keine Auskunft gibt. Dies lässt das Vorgehen willkürlich und intransparent erscheinen und schadet dem internationalen Ansehen Deutschlands sowie dem Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat.
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