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Stand 7. October 2026, 20:49 Uhr
Deutschland

Ex-BND-Chef Hanning wegen Spionageverdachts in Untersuchungshaft

Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, sitzt in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 80-Jährigen geheimdienstliche Agententätigkeit und versuchten Landesverrat vor.

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Ex-BND-Chef Hanning wegen Spionageverdachts in Untersuchungshaft

Der Bundesgerichtshof erließ am Mittwoch Haftbefehl gegen den ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung und versuchten Landesverrat vor. Es ist das erste Mal, dass ein früherer Chef des Bundesnachrichtendienstes wegen Spionageverdachts in Untersuchungshaft genommen wurde.

Hanning bestreitet die Vorwürfe. Sein Anwalt gab zu, dass der Mandant vertrauliche Unterlagen besessen habe. Daraus folge aber nicht, dass Hanning geheime Informationen an ausländische Stellen weitergegeben oder sich dafür habe bezahlen lassen. Der Anwalt sprach von einer zu Unrecht erfolgten Verfolgung.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht auch Hannings früherer Büroleiter Manfred D., gegen den ebenfalls Haftbefehl erlassen wurde. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft sollen beide bereits 2010 vereinbart haben, dass der Büroleiter Hanning gegen Bezahlung fortlaufend sensible Erkenntnisse aus dem BND beschafft. Hanning soll diese Informationen anschließend für seine Beratertätigkeit genutzt und geheime Erkenntnisse an den Nachrichtendienst von Aserbaidschan weitergegeben haben. Die Ermittler prüfen derzeit, ob Hanning Kontakt zu einem Agenten des Landes hatte.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf den Umgang ehemaliger Spitzenbeamter mit während der Amtszeit erworbenem Geheimwissen. Bereits 2023 hatte das Parlamentarische Kontrollgremium strengere Transparenz- und Karenzregeln für frühere Führungskräfte sicherheitsrelevanter Behörden empfohlen. Konsequenzen blieben bislang aus.

Hamburgs Innensenator Andy Grote, Vorsitzender der Innenministerkonferenz, fordert nun strengere Vorgaben für ehemalige Führungskräfte von Sicherheitsbehörden. Die besondere dienstliche Verantwortung ende nicht automatisch mit dem Ausscheiden aus dem Amt. Wer dienstlich erworbenes Wissen kommerziell nutze, schaffe damit ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann, verlangt mehr Transparenz. Hochrangige Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden müssten insbesondere dienstliche Kontakte und bezahlte Tätigkeiten offenlegen. Gleichzeitig räumte er ein, dass strengere Transparenzpflichten gegen jemanden, der bewusst kriminell handle, letztlich wenig ausrichten könnten.

Die Bundesregierung bezeichnet die Vorwürfe gegen Hanning als erheblich und kündigte an, die Ermittlungen umfassend zu unterstützen. Konkrete Konsequenzen wolle sie derzeit noch nicht ziehen. Zunächst müsse die Aufklärung durch die Strafverfolgungsbehörden abgewartet werden.

Quelle Dieser Bericht beruht auf einer Meldung von NIUS. Ursprungsmeldung

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