Sensations-Erfolg! “Tichys Einblick” zwingt bayerischen Verfassungsschutz in die Knie

Am vergangenen Sonntag verkündete der Herausgeber von Tichys Einblick (TE) persönlich eine bemerkenswerte Nachricht. Unter dem ironischen Titel “Bayerische Spione stolpern durchs Internetz und verraten sich dabei selbst” berichtete er über einen Erfolg vor Gericht: Nach einem zweijährigen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht hatte sich das als “liberal-konservativ” beschriebene Magazin gegen den bayerischen Verfassungsschutz durchgesetzt. Tichy zog ein klares Fazit: “Eine angebliche russische Desinformationskampagne entpuppt sich als dilettantischer Versuch der Verfassungsschützer, das Internet zu analysieren. Nur zur Verleumdung reicht es, und auch das nur halb.”

Der bayerische Inlandsgeheimdienst hatte versucht, das häufig regierungskritische Magazin als russlandfreundlich darzustellen. Als Begründung diente die bloße Tatsache, dass TE-Beiträge gelegentlich in russischen Medien aufgegriffen wurden. Bereits im September 2024 beschuldigte der bayerische Verfassungsschutz nicht nur TE, sondern auch den Focus, die Berliner Zeitung und die Junge Freiheit (JF), “Narrative” zu verbreiten, die für vermeintliche russische Desinformationskampagnen genutzt würden.

Die Münchner Behauptungen

Als Reaktion auf den Widerstand der genannten Medien zog das Münchner Landesamt teilweise zurück. Daraus zitiert TE eine zentrale Passage:

“Das BayLfV unterstellt explizit nicht, dass die Verantwortlichen der hier aufgelisteten Webseiten russische Propaganda verbreiten oder darüber wissen bzw. es gutheißen, dass ihre Inhalte im Rahmen der ‘Doppelgänger’-Kampagne weiterverbreitet werden.”

Während die JF sich mit einer erfolgreichen Abmahnung zufriedengab, zog TE vor Gericht. Hintergrund war die Behauptung der Münchner Behörde, eine angebliche “Doppelgänger-Kampagne” Russlands entdeckt zu haben. Die JF zitiert aus deren Eigenlob:

“Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) ist es gelungen, mittels umfangreicher technischer Analysen wesentliche Erkenntnisse zur Desinformationskampagne ‘Doppelgänger’ zu generieren.”

Angeblich seien “hunderttausende gefälschte Profile bzw. Identitäten in den sozialen Medien, dutzende gefälschte Webseiten von Leitmedien sowie eigene Fake-Nachrichtenportale” erstellt worden. Diese “Doppelgänger-Seiten” hätten dann genutzt werden sollen, um Inhalte im russischen Sinne zu verbreiten.

Das Problem dabei: Sowohl TE als auch JF und die anderen genannten Medien berichteten fast ausnahmslos distanziert, wenn nicht äußerst kritisch über Russlands Vorgehen in der Ukraine und Präsident Putin. Insbesondere TE ließ kein gutes Haar an Putin. Diese Tatsache wurde von den bayerischen Geheimdienstlern unterschlagen – offenbar, weil sonst ihre gesamte Doppelgänger-Theorie zusammengebrochen wäre.

Das Bayerische Verwaltungsgericht entschied, dass die Nennung von Tichys Einblick im Zusammenhang mit der angeblichen “Doppelgänger”-Kampagne “rechtswidrig” war und das “Ansehen” von TE als Publikationsorgan “beeinträchtigt” habe.

Folgen für Grundrechte und den Fall Doğru

Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring betont in seinem Artikel die grundsätzliche Bedeutung des Urteils für die Meinungs- und Pressefreiheit – insbesondere im Zusammenhang mit EU-Sanktionen, wie sie etwa gegen Publizisten wie Hüseyin Doğru verhängt wurden.

Häring folgert: Wenn die Erwähnung von TE bereits einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte darstellte, dann müssten EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru, die “mit ziemlich genau den gleichen Argumenten” erfolgten, ebenso rechtswidrig sein. Und dies umso mehr, da TE und die anderen Publikationen “nur einen gewissen Ruf- und Geldschaden erleiden mussten”. Im Gegensatz dazu sei Doğru jedoch “seither der meisten seiner Grundrechte entkleidet”.

Häring verdeutlicht: Doğru “genießt keine Meinungs-, Berufs- und Reisefreiheit und keine Eigentumsrechte mehr. Das alles ohne Anklage, Verteidigung und rechtsstaatliches Verfahren und ohne dass Beweise vorgelegt worden wären”. Sein “Vergehen” bestehe lediglich darin, “Meinungen zu vertreten und Informationen zu verbreiten, die immer wieder der russischen Regierung gefallen.”

Abschließend stellt Häring die rhetorische Frage: “Wenn die öffentliche Nennung von Tichys Einblick auf Basis solcher Vorwürfe unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war, wie muss man dann wohl den Umgang mit Doğru und anderen sanktionierten Publizisten nennen?”

Und er liefert die Antwort gleich mit:

“Ein Gebilde wie die EU, das so handelt, mag sein eklatant verfassungswidriges Tun gegen gerichtliche Überprüfung abschirmen können. Aber es kann nicht darauf hoffen, im Urteil seiner Bürger bestehen zu können. Es kann weg.”

Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass weder Tichys Einblick noch die Junge Freiheit oder Norbert Häring mit seinem Blog Geld und mehr – ebenso wenig andere genannte oder nicht genannte Medien – die vorstehende Berichterstattung angeregt, beauftragt oder anderweitig veranlasst haben. Sie hatten weder Einfluss auf deren Inhalt noch auf die Veröffentlichung.

Weiterführendes – Neue Runde Sippenhaft bei Doğru

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