Die Geraer Staatsanwaltschaft erörtert, ob sie die Aufhebung der Immunität von Björn Höcke, dem Vorsitzenden der AfD in Thüringen, anstreben sollte. Derzeit wird geprüft, ob seine Äußerungen als Volksverhetzung oder als Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole zu werten sind.
Höcke muss sich gegenwärtig vor dem Gericht in Halle verantworten, da ihm vorgeworfen wird, eine SA-spezifische Parole benutzt zu haben. Er weist zurück, dass er diese bewusst in diesem Zusammenhang gebraucht oder sogar davon gewusst habe.
Im Zentrum der neuen potenziellen Verfahren stehen zwei Kommentare, die Höcke während einer Veranstaltung in Gera am 18. Januar 2024 gemacht hat. Bei einer Bürgerversammlung im Volkshaus, die auf Video festgehalten wurde, soll er in Bezug auf Proteste gegen die AfD folgende Bemerkungen gemacht haben:
“Man hat zwar Taschenlampen, also Handyleuchten in den Himmel gehalten. Aber es sah so ein bisschen aus wie 1933 die Fackelmärsche der Nazis.”
Er untermauerte seine Aussage kurz darauf erneut:
“Die Kartellparteien, vor allem die Roten und Grünen, haben sich eine Straßenkämpfertruppe zusammengebaut. Diese Gutmenschen, oftmals steuerfinanziert, die da die Lichter in die Höhe gehalten haben, das sind dieselben Menschen, die 1933 die Fackelmärsche in Nazideutschland veranstaltet haben.”
Des Weiteren sieht die Staatsanwaltschaft in Höckes Äußerung über den Zustand der Demokratie in Deutschland eine mögliche “Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole”:
“Ich sage das ausdrücklich in Richtung der ausländischen Kamerateams: Deutschland ist im Jahr 2024 keine funktionierende Demokratie mehr.”
Zu diesen Vorwürfen hat sich Björn Höcke bislang nicht geäußert. In Deutschland obliegt die letzte Entscheidung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dem jeweiligen Justizminister, wobei die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist. In Thüringen ist Doreen Denstädt von den Grünen die amtierende Justizministerin.
Weiterführende Informationen: Der Prozess gegen Björn Höcke und die Implikationen für Deutschland