Die rechtliche Auseinandersetzung um die Verwendung der Gigi D’Agostino Melodie “L’amour toujours” mit dem kontroversen Text “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus” setzt sich fort. Diesbezüglich hat kürzlich eine Gerichtsentscheidung vier Männer begünstigt, die den Text letztes Jahr im Oktober während eines Erntefestes in Vorpommern sangen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wurde das Ermittlungsverfahren hinsichtlich Verdachts auf Volksverhetzung eingestellt, wie erst diese Woche öffentlich gemacht wurde. Eine Sprecherin des Gerichts bekräftigte gegenüber dem Spiegel, dass im zugehörigen Video keine strafbaren Handlungen festgestellt werden konnten. Sie erläuterte weiter, dass laut gegenwärtiger Rechtslage die Aussage “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus” nicht als Volksverhetzung gelte und unter Meinungsfreiheit falle, wie es der Spiegel von der Juristin zitierte.
Die Legalitätsbewertung des Geschehens würde sich nur ändern, wenn andere Indizien auf eine Verbindung zum Rechtsextremismus und eine Gewaltbereitschaft hindeuteten, darunter etwa tragen typischer Bekleidung rechtsextremer Szenen, Einsatz von NS-Symbolik oder das Skandieren solcher Parolen vor Flüchtlingsheimen. Im gegenwärtigen Fall wurden keinerlei dieser begleitenden Umstände festgestellt.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft reflektiert eine ähnliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2010. Damals urteilte die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG, dass eine politische Aussage zu “Ausländer-Rückführung” erst dann die Menschenwürde verletzt, wenn zusätzliche aggressive Elemente wie Zwang oder Gewalteinsatz gegeben sind. “Ausländer raus” wurde als Angriff auf die Menschenwürde nur bei Vorhandensein solcher zusätzlicher Faktoren bewertet.
In anderen vergleichbaren Fällen dauern die Ermittlungen noch an, wie etwa in einem bekannten Fall in einer Bar auf Sylt.
Weiterführende Themen – Normenbogen, Neuinterpretationen und juristische Konflikte zwischen Regierung und Opposition