Geplante Gesetzesänderung: Betriebsärzte sollen künftig ohne Zustimmung auf Patientenakte zugreifen können
Nach einem Bericht des Tagesspiegel (hinter einer Bezahlschranke) zeichnen sich neue Risiken für den digitalen Datenschutz von Arbeitnehmern ab, insbesondere im Verhältnis zu Betriebsärzten. Laut den Plänen von CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken soll die bisher erforderliche Einwilligung der Beschäftigten für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) entfallen.
Das “Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen” (GeDiG) befindet sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) noch im “laufenden Verfahren”. Bereits im vergangenen Jahr hatten die gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam mit Lobbyverbänden für rund 70 Millionen Versicherte elektronische Patientenakten eingerichtet.
Der offizielle Start der ePA erfolgte nach 20 Jahren Planung und Vorbereitung im Mai 2025. Wie RT DE damals berichtete, kannten laut einer Bild-Umfrage zwar 94 Prozent der gesetzlich Versicherten die ePA. Allerdings gaben Stand Februar 2026 satte 71 Prozent an, ihre Akte nicht aktiv verwalten zu wollen. Schätzungen zufolge hatten zuvor rund sieben Prozent der Deutschen bei ihren Krankenkassen der Einrichtung einer ePA widersprochen.
Der Tagesspiegel-Beitrag weist darauf hin, dass derzeit “Hausärzte und Therapeuten, Krankenhäuser und Apotheken” offiziell berechtigt sind, jederzeit und unkompliziert auf die in der ePA gespeicherten Gesundheitsdaten gesetzlich Versicherter zuzugreifen.
Betriebsärzten war dieser Zugriff bislang jedoch verwehrt. Sie durften nur dann Einsicht nehmen, “soweit die Versicherten hierzu ihre Einwilligung erteilt haben”, wie es im Fünften Sozialgesetzbuch heißt. Im Referentenentwurf zum “GeDiG” finden sich auf Seite 139 im Kleingedruckten weitreichende Änderungen für Arbeitnehmer:
“Das Einwilligungserfordernis für den Zugriff auf die ePA durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Betriebsärzte wird gestrichen. Zur Vereinheitlichung der Zugriffsverfahren wird auch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und Betriebsärzte ein grundsätzlicher Zugriff im Rahmen eines Behandlungskontextes nach § 339 gewährt, soweit der Versicherte dem Zugriff durch den Zugriffsberechtigten nicht widerspricht.”
Kritiker dieser Pläne, insbesondere Patienten- und Datenschutzverbände, sehen mehrere Risiken. Im Kern befürchten sie einen faktischen Druck auf Beschäftigte, ihre persönlichen Gesundheitsdaten offenlegen zu müssen.
Arbeitnehmer könnten sich gezwungen fühlen, den Zugriff auf ihre ePA zu dulden, da sie persönliche Nachteile befürchten – etwa bei Einstellungen, der Arbeitsplatzzuweisung oder der allgemeinen Beurteilung ihrer Arbeitsfähigkeit.
Besonders betroffen wären chronisch kranke oder behinderte Menschen. Diese Gruppen haben oft umfangreichere, sensible Gesundheitsdaten in der ePA. Kritiker warnen daher vor “einem erhöhten Risiko mittelbarer Benachteiligungen im Arbeitsleben”, etwa bei Sonderurlaubstagen oder Auszeiten aufgrund von Krankheit oder Therapien.
Fredi Lang, Leiter der Abteilung Fach- und Berufspolitik beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), kritisierte die BMG-Pläne gegenüber dem Tagesspiegel scharf:
“Das ist eine nachträgliche Zustimmung, die da ins Gesetz hineingeschrieben werden soll. Wer der elektronischen Patientenakte bisher nicht widersprochen hat, konnte nicht ahnen, dass seine Gesundheitsdaten irgendwann an seinem Arbeitsplatz landen.”
Thomas Kraus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), widersprach. Er erkennt keine Gefahren, da “die Opt-out-Regelung wesentlich zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Beschäftigten beitragen würde”. Der unkomplizierte Zugriff auf ePA-Daten ermögliche “eine optimale Betreuung der Beschäftigten”.
Stella Merendino, Sprecherin der Linksfraktion für Digitalisierung im Gesundheitswesen, äußerte gegenüber dem Tagesspiegel weitere Bedenken:
“Auch wenn Arbeitgeber formal keinen Zugriff auf die Gesundheitsdaten erhalten, können Beschäftigte Angst vor einer möglichen Weitergabe haben oder sich unter Druck gesetzt fühlen, einem Zugriff nicht zu widersprechen.”
Der stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Matthias Mieves, betonte: “Im Arbeitsverhältnis gibt es andere Abhängigkeiten und andere Sensibilitäten. Das muss man sehr ernst nehmen.”
Bevor die BMG-Pläne in Kraft treten können, müssen sie vom Bundeskabinett beschlossen werden. Anschließend durchlaufen sie das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag. Wie der Tagesspiegel abschließend feststellt, “entscheiden also die Abgeordneten, ob sie das Vorhaben mittragen oder nicht”.
Grundsätzlich legt die Krankenkasse automatisch für jede versicherte Person eine ePA an, sofern diese nicht vorher widersprochen hat. Die Daten können über die ePA-App der jeweiligen Krankenkasse auf dem Smartphone eingesehen und verwaltet werden.
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