Die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stoßen erneut auf Kontroversen: Wie sie der Rheinischen Post vom Samstag mitteilte, sollen Kinder von Pflegebedürftigen künftig wieder verstärkt für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen. Trotz anhaltender Kritik hält Warken an dieser Belastung für die Bürger fest.
Ziel des Vorhabens ist es, die Kommunen bei der sogenannten „Hilfe zur Pflege” zu entlasten. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung sowie die eigenen finanziellen Mittel – wie Rente und Vermögen – des Pflegebedürftigen nicht aus, springen die Kommunen mit Sozialhilfeleistungen ein. Laut Angaben des Deutschen Städtetags summiert sich dies auf jährlich über fünf Milliarden Euro für die Städte und Gemeinden.
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 sind nur noch wenige Kinder Pflegebedürftiger zahlungspflichtig. Überschreitet ihr Jahreseinkommen nicht die Bruttogrenze von 100.000 Euro, spielt es für den Elternunterhalt keine Rolle. Diese Regelung will Warken nun mit einem separaten Gesetz rückgängig machen.
Zur Begründung verwies Warken auf die angespannte Haushaltslage auf allen staatlichen Ebenen. Besonders die Kommunen müssten entlastet werden: „Deshalb müssen wir auch Regelungen auf den Prüfstand stellen, die zu einer Zeit gewährt wurden, in der die Finanzsituation insgesamt deutlich besser war”, so die Ministerin.
Bereits vor einigen Tagen hatte Warkens Parteikollege Albert Stegemann, stellvertretender Unionsfraktionsvorsitzender, in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) in die gleiche Kerbe geschlagen. Die 2020 eingeführte Heranziehungsgrenze von 100.000 Euro Jahreseinkommen sei – so Stegemann – „mehr oder weniger willkürlich”. Familien müssten wieder mehr Verantwortung für ihre Angehörigen übernehmen, forderte der niedersächsische CDU-Politiker, der mit seinen Nebeneinkünften regelmäßig an der Spitze des Bundestags-Rankings steht.
Stegemann argumentierte, in anderen Ländern sei es üblich, dass zuerst die Familie im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Pflegekosten aufkomme. „Wir haben in Deutschland sehr großzügige Regelungen, um den Patienten sozusagen in den Staatskostenapparat zu schieben”, kritisierte der Abgeordnete aus der Grafschaft Bentheim. Ohne Gegenmaßnahmen würden die Pflegeversicherungsbeiträge bis 2030 erheblich steigen.
Bereits zuvor hatte Stegemann für Aufsehen gesorgt, als er in der Bild von einem „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit” sprach. Damit bezog sich der Niedersachse auf die Tatsache, dass Pflegebedürftige derzeit ihr Wohneigentum nicht zur Finanzierung heranziehen müssen, wenn der Ehepartner oder der Pflegebedürftige selbst darin wohnt.
Im NOZ-Interview präzisierte Stegemann seine Vorwürfe. Durch eine Überschreibung der Immobilie bringe man „sozusagen das Erbe in trockene Tücher”. Der CDU-Bundestagsabgeordnete spielte auf die Rechtspraxis an, dass das Sozialamt bei Pflegebedürftigkeit nur Schenkungen aus einem Zeitraum von zehn Jahren zurückfordern kann. Stegemann sprach von „Umgehungstatbeständen”, die angegangen werden müssten – sei es beim Eigenheim oder anderen Vermögenswerten.
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