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Stand 30. October 2026, 11:06 Uhr
Deutschland

Podcaster klagt gegen Medienaufsicht wegen Höcke-Interview

Der Podcaster Ben Berndt hat Klage gegen die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Medienaufsicht hatte ihm vorgeworfen, im Gespräch mit AfD-Politiker Björn Höcke journalistische Sorgfaltspflichten …

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Podcaster klagt gegen Medienaufsicht wegen Höcke-Interview

Die Produktionsfirma hinter dem Podcast „ungeskriptet by Ben“ hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen einen Bescheid der Landesanstalt für Medien NRW eingereicht. Auslöser ist eine Podcastfolge aus dem April, in der Berndt mehr als vier Stunden mit dem thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke sprach.

Die Medienaufsicht wirft Berndt vor, eine Aussage Höckes nicht eingeordnet zu haben. Höcke hatte in dem Interview behauptet, die Sturmabteilung (SA) der NSDAP habe weder eine Losung noch ein Motto gehabt. Die Behörde bewertet diese Behauptung als sachlich falsch. Sie forderte Berndt bereits im Juni zu einer Stellungnahme auf und stellte im September einen Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten fest.

Zugleich verlangte die Medienanstalt von Berndt, sein gesamtes bisheriges und künftiges Angebot auf die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Die Behörde erklärte ihre Prüfung jedoch bereits im September für beendet und verzichtete auf weitere Maßnahmen. Sie begründete dies damit, dass Höckes falsche Aussage durch die öffentliche Diskussion inzwischen ausreichend richtiggestellt worden sei.

Berndt wehrt sich gegen die rechtliche Bewertung der Behörde. Er hält das Vorgehen für einen unzulässigen Eingriff in seine journalistische Arbeit. „Wenn eine Behörde mir vorschreibt, wann ich meinen Gästen zu widersprechen habe, führt sie das Gespräch, nicht ich“, erklärte der Podcaster.

Sein Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel verweist darauf, dass der Medienstaatsvertrag keine generelle Pflicht enthalte, Aussagen von Interviewpartnern im Nachhinein zu kommentieren oder zu korrigieren. Mit der Klage soll der Bescheid vom 23. September in den beanstandeten Punkten aufgehoben werden. Alternativ verlangt das Unternehmen eine gerichtliche Feststellung, dass das Vorgehen der Medienanstalt rechtswidrig war.

Die Landesanstalt für Medien NRW bestätigte den Eingang der Klage. Ein Sprecher erklärte, die Behörde halte an ihrer rechtlichen Bewertung fest. Gegenstand des Verfahrens sei die Frage, ob Berndt im konkreten Fall seine journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt habe. Ob der Podcast grundsätzlich als journalistisch-redaktionelles Angebot einzustufen sei, werde dagegen nicht verhandelt.

Quelle Dieser Bericht beruht auf einer Meldung von NIUS. Ursprungsmeldung

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