Am Donnerstag startete in der Türkei der Strafprozess gegen Alican Uludağ, einen Journalisten der Deutschen Welle. Ihm wird zur Last gelegt, in 22 Beiträgen auf Social Media den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdoğan beleidigt, falsche Informationen gestreut und staatliche Einrichtungen herabgesetzt zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu vier Jahre und acht Monate Gefängnis.
Der Reporter war bereits im Februar in seiner Wohnung in Ankara verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Laut Medienberichten darf er nur per Video an der Verhandlung teilnehmen, da er in Istanbul inhaftiert ist, während der Prozess in Ankara stattfindet. Dagegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Nach Angaben der Deutschen Welle richtete sich der betreffende X-Post gegen die vermeintliche Freilassung mutmaßlicher “Terroristen des Islamischen Staats”. Zudem habe er der Regierung Korruption vorgeworfen. Der Sender wies die Anschuldigungen gegen seinen Mitarbeiter zurück und forderte seine Freilassung.
Auch die deutsche Bundesregierung äußerte sich zu der Strafverfolgung. In einer Stellungnahme betonte sie, Presse- und Meinungsfreiheit seien “unverzichtbare Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften”. Journalisten müssten ihren Beruf ohne Furcht vor Repressalien ausüben können.
Allerdings werfen Fälle wie die sanktionierten Journalisten Hüseyin Doğru, Alina Lipp, Thomas Röper und viele andere die Frage auf, ob die Bundesregierung diese Grundsätze nur im Ausland – und selbst dort nicht durchgängig – beachtet. Der Eindruck einer doppelten Moral drängt sich auf.
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