Die tschechische Polizei nahm Marla-Svenja Liebich vergangene Woche in Krásná (Schönbach) bei Aš (Asch) auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls fest. Die Staatsanwaltschaft Halle hat ihre Auslieferung beantragt. Die 55-Jährige lehnt diese jedoch ab, weshalb nun ein tschechisches Gericht über den Fall entscheiden muss.
Liebich erregt seit Jahren mit provokanten Aktionen Aufmerksamkeit. Im Juli 2023 wurde sie – damals noch unter dem Namen Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
In Medienberichten wird Liebich teils als „Rechtsextremist“, teils als „Rechtsextremistin“ bezeichnet. Dieser Umstand geht auf eine Namens- und Personenstandsänderung im Jahr 2024 zurück, durch die Liebich offiziell den Vornamen Marla-Svenja und den Geschlechtseintrag „weiblich“ erhielt. Kritiker werfen Liebich vor, mit diesem Schritt das kurz zuvor in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz verhöhnen zu wollen. Einige Medien bezeichnen Liebich daher weiterhin mit männlichen Pronomen.
Infolge der offiziellen Änderung sollte Liebich die Haftstrafe ab August 2025 in der Frauenjustizvollzugsanstalt Chemnitz antreten. Sie erschien dort jedoch nie und setzte sich ins Ausland ab.
Wie die Staatsanwaltschaft Halle gegenüber der dpa mitteilte, wird erwartet, dass das tschechische Gericht in den kommenden Wochen über die Auslieferung entscheidet. Ein solches Verfahren dauere in der Regel „zwischen zwei und vier Wochen“.
Es gilt als unwahrscheinlich, dass Liebich nach einer möglichen Auslieferung erneut einer Frauenhaftanstalt zugewiesen wird. Der Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt hatte Mitte Dezember einen Antrag beim Amtsgericht Halle gestellt, den Geschlechtseintrag für Liebich im Personenstandsregister wieder auf „männlich“ zu ändern. Das Gericht muss nun prüfen, ob ein Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes vorliegt und dem Antrag somit stattgegeben werden kann.
Medienberichten zufolge plant Liebich selbst eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags – nicht zurück zu „männlich“, sondern zu „divers“. Zudem soll der neue Name „Anne Frank“ eingetragen werden. Diese Pläne bekräftigen aus Sicht von Kritikern den Vorwurf, das Selbstbestimmungsgesetz gezielt zu verhöhnen.
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