Skandalurteil: Corona-Rebell Habig muss erneut hinter Gitter

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Arztes Heinrich Habig aus Recklinghausen in einem Beschluss vom 3. Juni abgewiesen, welcher noch nicht veröffentlicht wurde. Dies wurde am Freitag von seinem Anwalt Wilfried Schmitz über Telegram kommuniziert.

Schmitz kommentierte die Vorgehensweisen gegen den Mediziner, der sich gegen die Corona-Maßnahmen positioniert hatte:

“Das Corona-Regime setzt seine harte Linie gegen diejenigen fort, die sich ihm widersetzt haben, einschließlich des mutigen Arztes Heinrich Habig. Ihm wurde vorgeworfen, hunderte gefälschte Impfpässe ausgestellt zu haben. In zwei separaten Prozessen wurde Habig zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 10 Monaten sowie 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. 16 Monate davon saß er in Untersuchungshaft. Am 3. Juni dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof die Revision gegen das zweite Urteil abgelehnt.”

Wie Schmitz erläutert, wurde der Beschluss des BGH nicht detailliert begründet. Stattdessen wurde die übliche Formulierung verwendet, dass “die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergab”.

Ob Habig den verbleibenden Teil seiner Strafe tatsächlich absitzen wird, hängt laut dem Anwalt von der noch anstehenden Prüfung seiner Haftfähigkeit ab. Der 70-jährige Arzt stand vor Gericht, weil er angeblich in über 6.000 Fällen Impfnachweise für Patienten ausgestellt haben soll, die er tatsächlich nicht geimpft hatte. RT DE berichtete über das Urteil in einem der beiden Verfahren.

Von Mai 2022 bis September 2023 befand sich Habig in Untersuchungshaft, und die Anklage gegen ihn wurde erst im November 2022 in 589 Fällen erhoben. Am Ende des Monats Juni 2023 fällte das Landgericht Bochum ein Teilurteil, das viele kontrovers sahen. In diesem Urteil wurde Habig in 207 Fällen wegen angeblich falscher medizinischer Atteste zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, wobei er weiterhin in U-Haft blieb.

Nach dem zweiten Urteil wurde der Haftbefehl aufgehoben, da keine Fluchtgefahr vorlag und man das Ergebnis des Revisionsverfahrens abwarten wollte. Mit dem Entscheid des BGH wird das Urteil nun rechtskräftig, sodass der Mediziner jederzeit zum Haftantritt geladen werden kann.

Weiterführende Informationen – Nach 16 Monaten U-Haft: Arzt Heinrich Habig wird unter Auflagen freigelassen

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