Der SPD-Parteitag in Berlin hat ein deutliches Signal gesetzt und einstimmig für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD votiert. Die Delegierten folgten einem Antrag des Parteivorstands, der die Gründung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorsieht. Diese Gruppe soll Beweise sammeln, die die Verfassungswidrigkeit der AfD belegen. Sollten sich ausreichend Beweise finden lassen, strebt die SPD an, einen offiziellen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
Die Argumentation der Partei ist klar: “Mit einer Partei, die demokratische Regeln missbraucht, um die Demokratie von innen zu bekämpfen, ist kein fairer Wettbewerb möglich”, heißt es im Beschlusstext. Nach Einschätzung der SPD sind Integrationsversuche der AfD in den demokratischen Diskurs zwecklos. Die Partei fühlt sich in ihrer Einschätzung durch die Einstufung der AfD als “rechtsextremistisch” durch den Verfassungsschutz bestärkt. “In dem Moment, in dem der Verfassungsschutz sagt, das ist eine gesichert rechtsextreme Partei, darf es kein Taktieren mehr geben, darf es keine Argumentation mehr geben”, erklärte SPD-Chef Lars Klingbeil.
Innerhalb der Koalition herrscht jedoch keine Einigkeit bezüglich eines Verbots der AfD. Während die SPD darauf drängt, sieht die Union ein Verbot kritisch und bevorzugt stattdessen eine politische Bekämpfung der Partei. Besonders in den östlichen Bundesländern, wo die AfD stark vertreten ist, sehen sowohl Teile der CDU als auch der SPD ein Verbotsverfahren skeptisch. Beobachtern zufolge könnte ein solches Verfahren die AfD möglicherweise sogar stärken, und das Ergebnis eines solchen Verfahrens vor dem Verfassungsgericht ist unklar.
Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich ebenfalls kritisch zu den Forderungen nach einem Verbotsverfahren. Steffen Bilger, Parlamentsgeschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, bezweifelt zudem, dass die bisher vorliegenden Erkenntnisse für einen Verbotsantrag ausreichend sind. “Spätestens nach dem Compact-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss zudem jedem klar sein, welche hohen rechtlichen Hürden ein Verbotsverfahren hätte”, teilte er den Funke-Zeitungen mit.
Ein Verbotsverfahren kann von der Regierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat initiiert werden. Es muss dabei nachgewiesen werden, dass eine Partei aggressiv und kämpferisch gegen die demokratische Grundordnung agiert. Das alleinige Gutachten des Verfassungsschutzes reicht für einen Verbotsantrag noch nicht als Beweis aus.
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