Am Dienstag berichtete die Welt unter Berufung auf statistische Erhebungen ausgewählter Städte und Gemeinden, dass zwischen 85 und 98 Prozent der kürzlich eingebürgerten Migranten zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft auch die ihres Heimatlandes behalten. Damit werden sie zu Doppelstaatlern.
Die Zeitung stützt sich dabei auf Daten aus Gemeinden, die entsprechende Statistiken erfasst haben. Allerdings geht aus dem Bericht nicht hervor, wie umfangreich diese Erhebung ist und ob sie als repräsentativ eingestuft werden kann.
Die Welt erläutert weiter, dass diejenigen „wenigen Neubürger“, die sich gegen einen Doppelpass entschieden, dies in den meisten Fällen taten, weil sie entweder vor der Einbürgerung staatenlos waren oder ihr Herkunftsland die Mehrstaatigkeit grundsätzlich – oder zumindest in Ausnahmefällen – nicht erlaubt. Dies treffe beispielsweise auf Indien, Äthiopien und Eritrea zu.
In Deutschland ist die doppelte Staatsangehörigkeit seit der entsprechenden Gesetzesänderung im Sommer 2024 erlaubt. Zuvor war sie grundsätzlich nicht vorgesehen; bei Einbürgerungen musste der Austritt aus der bisherigen Staatsbürgerschaft oder die rechtliche Unmöglichkeit eines Austritts nachgewiesen werden. Tatsächlich besaßen jedoch bereits EU-Bürger sowie gebürtige Deutsche, die von Anfang an die deutsche und eine zweite Staatsbürgerschaft hatten, zwei Pässe – was geduldet wurde.
Im Jahr 2025 soll es bundesweit mehr als 300.000 Einbürgerungen gegeben haben. Gleichzeitig sei die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent auf 189.000 Anträge gesunken. Die Behörden erklärten dies mit einem „Bearbeitungsstau“, der nun abgebaut werde. Am häufigsten wurden 2025 Migranten aus Syrien eingebürgert, gefolgt von der Türkei, Afghanistan, Iran und Russland als Herkunftsländer.
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