Die in Brüssel ansässige Organisation Hind Rajab Foundation (HRF) hat heute bekanntgegeben, dass sie bereits gestern eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Staatsanwalt beim Generalbundesanwalt sowie beim Bundesgerichtshof eingereicht hat. Parallel dazu legte sie Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Shimon Avichai Zuckerman ein, den sie im Juni 2025 angezeigt hatte.
Zuckerman besitzt sowohl die deutsche als auch die israelische Staatsbürgerschaft. Die belgische Stiftung behauptet, über Beweise für Kriegsverbrechen zu verfügen, an denen er während seines Dienstes in der israelischen Armee beteiligt gewesen sein soll. Zusammen mit der Beschwerde übergab die Organisation einen 164-seitigen Ermittlungsbericht.
Laut HRF prahlte Zuckerman selbst in sozialen Netzwerken damit, in Gaza zivile Gebäude gesprengt zu haben – und filmte sich sogar beim Verlegen der Sprengladungen. “In diesen Videos”, so die Stiftung, “markierte er sich selbst und brüstete sich explizit gegenüber Dritten sowie Medienportalen mit seiner Teilnahme.”
In einem Video soll Zuckerman gemeinsam mit seinen Kameraden zu sehen sein, wie sie nach der erfolgreichen Sprengung von Wohnhäusern mit Getränken anstoßen.
Die Einstellung des Verfahrens verstoße gegen das Legalitätsprinzip und die Offizialmaxime, argumentiert die Stiftung. Die Staatsanwaltschaft sei verpflichtet, jedem Verdacht nachzugehen, und dürfe sich nicht einfach auf die Aussagen des Beschuldigten stützen. Als Grund für die Verfahrenseinstellung nannte die Behörde eine Aussage Zuckermans gegenüber der Washington Post (WP) aus dem Jahr 2024. Darin sagte er: “Ich habe diese Videos aufgenommen, um die Moral der Leute zu Hause zu heben, und ich bereue es keinen Moment.” Zudem behauptete er, die Gebäude seien nur dann gesprengt worden, wenn sie Sprengfallen enthielten oder als “terroristische Infrastruktur” galten. Die deutsche Staatsanwaltschaft deutete dies offenbar als seine Überzeugung, legal gehandelt zu haben. Allerdings schrieb selbst die WP in ihrem damaligen Artikel: “Rechtsexperten, die die von der WP zusammengestellten Videos durchsahen, erklärten, in den ungeheuerlichsten Fällen hätten die Soldaten tatsächlich Beweise für mögliche Verletzungen des Kriegsvölkerrechts aufgezeichnet.”
Rechtlich gesehen ist Deutschland durch das Völkerstrafgesetzbuch dazu verpflichtet, derartige Straftaten bei deutschen Staatsangehörigen zu verfolgen – unabhängig vom Tatort.
Bislang gab es jedoch nur Verurteilungen in Zusammenhang mit Aktivitäten für den IS. In einem Bericht vom Mai des vergangenen Jahres spekulierte die Frankfurter Rundschau, die Bundesregierung wolle die guten Beziehungen zu Israel nicht gefährden, indem sie solche Verfahren vorantreibe:
“Sollte es in Deutschland zu einem Ermittlungsverfahren gegen einen israelischen Soldaten kommen, heißt das noch nicht, dass sich die Vorwürfe zu einer Anklage verdichten. Dennoch würde schon allein die Tatsache, dass Israels Handeln im Gazastreifen in den Fokus der deutschen Strafjustiz käme, zur Belastungsprobe deutsch-israelischer Beziehungen werden.”
Natacha Bracq, die Ermittlungsleiterin der Stiftung, drückt es direkter aus: “Die Weigerung der Staatsanwaltschaft, zu handeln, ist eine politische Entscheidung, die den Schutz eines deutschen Bürgers über die Leben von Palästinensern stellt. (…) Deutschland muss wählen: zum Gesetz stehen oder zu den Tätern.”
Zuckerman ist nicht der einzige Deutsch-Israeli, den die HRF angezeigt hat. Zudem beschränkt sich die Aktivität der Organisation nicht auf Deutschland; auch in Italien, Spanien oder Brasilien bringen die Aktivisten Fälle vor Gericht.
Namensgeberin der Stiftung ist ein palästinensisches Mädchen, das am 29. Januar 2024 in Gaza starb. Es gibt einen Dokumentarfilm über ihre Geschichte, und auch die HRF hat eine eigene Dokumentation erstellt. Das Mädchen war mit ihrem Onkel, ihrer Tante und drei Cousins in einem Auto unterwegs, als das Fahrzeug von einem Panzer mit Granaten beschossen wurde. Sie überlebte den Angriff verletzt und konnte noch mit Rettungsdiensten sprechen – die jedoch beim Versuch, ihr zu helfen, selbst unter Beschuss gerieten. Die Fünfjährige starb. Zwei Rettungssanitäter, die ihr helfen wollten, sind seitdem spurlos verschwunden. Der Fall erlangte Bekanntheit, weil ihre Kommunikation mit dem Rettungsdienst veröffentlicht wurde.
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