Wiesn-Wirbel: Münchener Festzelte bleiben exklusiv – Keine EU-Zwangstrennung!

Der Münchner Gastronom Alexander Egger forderte vor Gericht, dass die Stadtoberen die Standplätze auf dem Oktoberfest künftig EU-weit ausschreiben müssten. Hätte seine Klage Erfolg gehabt, wäre dies de facto der Anfang vom Ende des jährlichen Massenspektakels gewesen.

Bislang blockieren bestimmte Vorschriften eine solche Ausschreibung: Eine Brauerei, die ein Festzelt betreiben möchte, muss ihren Produktionsstandort in München haben und das bayerische Reinheitsgebot einhalten. Diese beiden Kriterien wären unter dem Druck des europäischen Vergaberechts anstelle der bisherigen städtischen Richtlinien infrage gestellt worden.

Das jetzige Urteil der Vergabekammer Südbayern, das der Stadt das Recht zur freien Vergabe bestätigte, ist jedoch noch nicht das Ende des Rechtsstreits. Egger, der seit 2022 das kleine Wiesnzelt „Münchner Stubn“ betreibt, aber unbedingt eines der Hauptzelte übernehmen möchte, hat bereits angekündigt, den Weg „notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg“ weiterzuverfolgen.

Solange das Verfahren läuft, darf die Stadt – wie die Regierung von Oberbayern vor Prozessbeginn mitteilte – keine Zulassungsverträge für die aktuell betroffenen Zelte abschließen. Dies betrifft das Paulaner- und das Schottenhamel-Zelt, wobei Letzteres bekanntlich die Bühne für den traditionellen Anstich des Münchner Oberbürgermeisters zur Eröffnung des weltweit größten Volksfests ist.

Der Erfolg der Stadt in erster Instanz gründete auf einer Änderung in den Verträgen: Eine einklagbare Pflicht der Wiesnwirte gegenüber der Stadt, die vereinbarte Nutzung tatsächlich durchzuführen, besteht nicht mehr. Dies ist möglich, weil ein Standplatz auf dem Oktoberfest praktisch eine Lizenz zum Gelddrucken darstellt – die Zelte sind an den meisten Tagen restlos ausgebucht.

Ein weiteres Problem könnte sich aus der Tatsache ergeben, dass der Aufbau der großen Zelte sowie der großen Fahrgeschäfte in der Regel mindestens drei Monate vor der Eröffnung beginnt, also Ende Juni. Es ist ungewiss, ob die rechtlichen Fragen bis dahin endgültig geklärt sein werden.

Neben dem erwähnten kleinen Zelt betreibt Egger das restliche Jahr über die Münchner Stubn am Hauptbahnhof, zwei Hotels sowie das Restaurant 1912.

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