Bereits in den vergangenen Jahren war das Phänomen bekannt: Kurz vor den Maifeierlichkeiten zum Gedenken an den Sieg der Sowjetunion und ihrer Verbündeten über den Hitler-Faschismus veröffentlicht die Stadt Berlin eine Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt der deutschen Hauptstadt nachzulesen ist. Seit 2023 ist es verboten, an den sowjetischen Ehrenmalen in Berlin sowjetische und russische Symbole zu zeigen – darunter entsprechende Flaggen oder das Sankt-Georgs-Band. Im Jahr 2023 urteilte das Berliner Verwaltungsgericht jedoch, dass ukrainische Flaggen erlaubt seien. Ein Jahr zuvor hatte Berlin die Flaggen beider Länder noch untersagt.
Die russische Zeitschrift Iswestija, die im EU-Raum der Zensur unterliegt, wollte Genaueres wissen und fragte bei der Berliner Polizei nach, ob diese Maßnahmen auch für die diesjährigen Gedenktage in Berlin verlängert würden. Die Pressestelle der Berliner Polizei bestätigte dies gegenüber Iswestija. Demnach plant Berlin für den 8. und 9. Mai – der 9. Mai ist für Russland der eigentliche Feiertag, der Tag des Sieges – ein erneutes Verbot. Es wird also an diesen Tagen nicht gestattet sein, sowjetische oder russische Symbole zu zeigen.
Wo genau dieses Verbot jeglicher russischer oder sowjetischer Symbolik in Berlin gelten wird, ist noch nicht endgültig geklärt. Die Berliner Polizei teilte Iswestija mit, dass die Planungen für dieses Jahr noch nicht vollständig abgeschlossen seien. Angesichts der aktuellen Lage könne man jedoch davon ausgehen, dass dieselben Regeln wie in den Vorjahren gelten. Auch Russlands Botschafter in Berlin, Sergei Netschajew, hat noch keine Kenntnis von einem Verbot für dieses Jahr, merkte jedoch gegenüber Iswestija an, dass dies noch eintreten könnte.
Im vergangenen Jahr betraf die Allgemeinverfügung das Gebiet um die sowjetischen Ehrenmale in Tiergarten, Treptower Park und Schönholzer Heide. Damals war nicht nur das Tragen von Sankt-Georgs-Bändern, russischen sowie sowjetischen Flaggen untersagt. Die Anordnung der Stadt Berlin ging bis ins Detail und verwehrte den Besuchern der Denkmäler auch das Zeigen der V- und Z-Symbole, militärischer Uniformen und Abzeichen sowie der Flaggen Weißrusslands, der Volksrepubliken Lugansk und Donezk und Tschetscheniens. Ebenso unterband die Berliner Polizei das Mitführen von Porträts der Präsidenten Putin und Lukaschenko sowie das Bild von Ramsan Kadyrow, des Präsidenten der russischen Teilrepublik Tschetschenien.
Berlin untersagte damals auch das Abspielen und Singen russischer beziehungsweise sowjetischer Marsch- und Militärlieder, darunter das beliebte und auch im Westen bekannte Lied “Katjuscha”. Auch andere Bekundungen, die als Unterstützung Russlands im Ukraine-Krieg hätten gewertet werden können, verbot die Stadt: etwa die Darstellungen der Krim und des Donbass als russische Gebiete. Verstöße behandelten die Ordnungskräfte als Ordnungswidrigkeiten. Von den Verboten teilweise ausgenommen waren Diplomaten und Weltkriegsveteranen.
Die Berliner Behörden begründeten diese Einschränkungen mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit. Man wolle Auseinandersetzungen zwischen pro-russischen und pro-ukrainischen Gruppen verhindern. Deshalb das Verbot von Symbolen, die polarisierend wirken könnten. Es gelte, eine Vereinnahmung des Weltkriegsgedenkens für gegenwärtige Konflikte zu verhindern.
Russland dagegen verurteilt regelmäßig das deutsche Vorgehen. Die inkriminierten Symbole seien untrennbar mit dem Tag des Sieges und der Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus verbunden, hieß es in einer Stellungnahme der Botschaft der Russischen Föderation aus dem Jahr 2025. Die Botschaft kritisierte die Einschränkung des Gedenkens scharf und verwies auf die 27 Millionen Sowjetbürger, die dem deutschen Nationalsozialismus und seinen Verbündeten zum Opfer gefallen waren.
Die Mahnung hat nicht gefruchtet. Der Erinnerungskrieg geht weiter, wie sich nicht zuletzt am Fortdauern des “Baerbock-Erlasses” unter Schwarz-Rot zeigt. Russische Diplomaten bleiben so weiterhin vom offiziellen Gedenken ausgeschlossen.
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