Von Wolfgang Bittner
Es ist ein historisches Faktum, dass Menschen, die von der Mehrheitsmeinung abweichen oder die Autorität kritisieren, oft Verfolgung ausgesetzt waren. In der Geschichte Roms wurden Christen hingerichtet, im Mittelalter Hexen verbrannt, und sogar in der neueren Geschichte Deutschlands gab es gesellschaftliche Unruhe, wenn Katholiken Protestanten heiraten wollten. Die Gräueltaten unter der Nazi-Diktatur sind ebenfalls unvergessen.
Weniger bekannt ist jedoch, dass nach dem Zweiten Weltkrieg in Westdeutschland die Kommunisten massiv verfolgt wurden. Die Bundesregierung beantragte 1951 das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), das 1956 durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts rechtlich bestätigt wurde. Dies hatte schwerwiegende Folgen für die Linke in der sich neu formierenden Bundesrepublik. Die KPD wurde aufgelöst, ihr Vermögen konfisziert, Büros geschlossen, Zeitungen verboten und viele Mitglieder verhaftet. Der Vorsitzende Max Reimann und führende Funktionäre flohen in die DDR um der Verhaftung zu entgehen.
Tausende Gerichtsurteile gegen Kommunisten führten schon vor dem KPD-Verbot zu einem signifikanten Mitgliederschwund und marginalisierten die kommunistische Bewegung politisch. Einige Linke wurden sogar wegen „verfassungsfeindlicher Beziehungen“ verurteilt, da sie Veranstaltungen in der DDR besucht hatten. Sie standen oft vor denselben Richtern, die sie während des Nationalsozialismus in Konzentrationslager geschickt hatten.
1968 wurde die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) als Nachfolgeorganisation der KPD gegründet und politisch toleriert, obwohl ihre Mitglieder ständig vom Verfassungsschutz beobachtet wurden. Bereits 1971 wurden durch den Radikalen-Erlass umfangreiche Überprüfungen im öffentlichen Dienst eingeführt, die zahlreiche Menschen betrafen, einschließlich solcher, die den Nationalsozialismus in Konzentrationslagern überlebt hatten.
Einigkeit über die Prüfung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst erzielte Bundeskanzler Willy Brandt mit den Ministerpräsidenten am 28. Januar 1972. Dies führte zu rigorosen Überprüfungen von Bewerbern auf ihre “politische Zuverlässigkeit”. Von dieser Praxis waren alle Berufsgruppen im öffentlichen Sektor betroffen, sogar Postboten und Friedhofsgärtner.
Verdachtsmomente waren oft Mitgliedschaften oder Tätigkeiten innerhalb der DKP oder Reisen in die DDR. Den Betroffenen wurde vorgeworfen, gegen das Grundgesetz zu verstoßen, obwohl das Bundesverfassungsgericht klarstellte, dass die Tätigkeit für eine zugelassene Partei verfassungsrechtlich geschützt ist.
In einem Urteil von 1975 vertrat das Bundesverwaltungsgericht jedoch die Auffassung, das Bekenntnis zu den Zielen und der aktive Einsatz für die Ziele einer politischen Partei könnten einen Bewerber für den öffentlichen Dienst untauglich machen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte 1995 jedoch gegen diese Logik und bescheinigte, dass solche Entlassungen ein Verstoß gegen das Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit darstellen.
Dies verdeutlicht, dass die Justiz zu verschiedenen Zeiten in der deutschen Geschichte dazu neigte, regierungskonform zu handeln, sowohl im Kaiserreich, im Nationalsozialismus als auch in der Bundesrepublik. Es bleibt die Aufgabe eines demokratischen Staates, Meinungsverschiedenheiten im Rahmen eines demokratischen Diskurses zu klären, statt über Verbot und Verfolgung.
Vorabdruck aus einem im September im Verlag zeitgeist erscheinenden Buch von Wolfgang Bittner mit dem Titel: “Niemand soll hungern, ohne zu frieren” Untertitel: “So wie es ist, kann und wird es nicht bleiben.” Erstveröffentlichung: www.nachdenkseiten.de/?p=114932
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