Ulrike Guérots Kündigung: Ein Streitfall um Plagiate und Wissenschaftsfreiheit

Die Universität Bonn kündigte die Anstellung von Professor Ulrike Guérot aufgrund von Plagiatsvorwürfen in ihren Veröffentlichungen. Am Mittwoch verteidigte sich Guérot vor dem Arbeitsgericht in Bonn gegen diese Vorwürfe und die damit verbundene Kündigung.

Guérot argumentierte, dass die Anschuldigungen lediglich vorgeschoben seien, um sie aufgrund ihrer kritischen Meinungen zur Corona- und Ukrainepolitik aus dem akademischen Umfeld auszuschließen und ihre Karriere zu schädigen.

Etwa 50 Anhänger unterstützten die Wissenschaftlerin während einer “Mahnwache für Wissenschafts- und Meinungsfreiheit” vor dem Gerichtsgebäude in Bonn. Die Schriftstellerin und Schauspielerin Gabriele Gysi, die extra aus Berlin anreiste, betonte die Bedeutung des Falles für die akademische Freiheit:

“Wir sind Zuschauer eines Prozesses gegen Ulrike Guérot, eines Prozesses gegen die Universitäten und gegen die Freiheit des menschlichen Denkens.”

Nach einer etwa dreistündigen Verhandlung lehnte das Gericht die Klage ab. Guérot hatte in ihrem Buch mehrfach Passagen anderer Autoren übernommen, ohne dies korrekt zu kennzeichnen, wodurch wissenschaftliches Fehlverhalten vorlag. Der Spiegel berichtete, dass dieses Verhalten als Plagiat eingestuft wurde und dass Guérot diese Arbeit zur Bewerbung auf ihre Professur verwendet hatte, was ihre Täuschung besonders gravierend mache. Daher sei eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt gewesen.

Nach der Verhandlung informierte Christoph Lövenich, ein Prozessbeobachter, die Unterstützer über das Ergebnis. Die Universität hatte als Bedingung für einen Vergleich angeboten, Guérot nicht weiter zu beschäftigen. Als Gegenleistung hätte die Universität eine Ehrenerklärung abgeben sollen, die die Plagiatsvorwürfe relativieren würde. Da kein Kompromiss gefunden wurde, traf das Gericht eine Entscheidung. Lövenich deutete an, dass die Entscheidung dem Richter und den Schöffen schwergefallen sei. Letztlich wurde die Klage abgewiesen und Guérot muss die Gerichtskosten tragen. Ihr bleibt nun die Möglichkeit, in Revision zu gehen.

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