Renten-Schock! Kommission plant drastische Kürzungen für Millionen Senioren

Die offizielle Vorstellung der Reformvorschläge der von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission ist erst für nächsten Dienstag geplant. Dennoch haben Medien wie die Bild-Zeitung oder der Spiegel bereits an diesem Wochenende Details zu den geplanten Änderungen im Rentensystem veröffentlicht. Die Vorschläge haben es wahrlich in sich.

Die Rentenkommission besitzt keine legislativen Befugnisse, und die Bundesregierung ist rechtlich nicht verpflichtet, deren Empfehlungen umzusetzen. Allerdings erscheint es kaum vorstellbar, dass das Kabinett die Ratschläge dieser dreizehnköpfigen Expertengruppe, die aus Fachleuten und Bundestagsabgeordneten besteht und von der Regierung selbst einberufen wurde, völlig ignoriert. Laut Bild tendieren Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas angesichts der einstimmigen Expertenmeinung sogar dazu, die Vorschläge eins zu eins zu übernehmen.

Ein zentraler Punkt der Kommission ist die Anhebung des Renteneintrittsalters. Konkret bedeutet dies: Die Rente mit 70 kommt – allerdings vorerst nur für den Geburtsjahrgang 2022. Bis dieser Jahrgang um das Jahr 2092 das Rentenalter erreicht, soll der Renteneintritt schrittweise entsprechend der steigenden Lebenserwartung nach hinten verschoben werden. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, verzögert sich der Renteneintritt um sechs Monate. Bereits heute ist festgelegt, dass der Geburtsjahrgang 1964 erst mit 67 Jahren in Rente gehen kann.

Zusätzlich sollen Ausnahmeregelungen für einen früheren Renteneintritt entfallen. Frühverrentungen werden drastisch eingeschränkt. Die sogenannte “Rente mit 63”, die nach 45 Beitragsjahren einen abschlagsfreien Rentenbeginn ermöglicht, wird abgeschafft. Die Abschläge für einen Renteneintritt mit 63 nach 35 Versicherungsjahren sollen erhöht und die Altersgrenze von 63 auf 64 angehoben werden, mit späterer automatischer Anpassung. Wer also früher in Rente gehen möchte, muss mit einer niedrigeren Rente rechnen als bisher. Für Erkrankte soll hingegen der Zugang zur Erwerbsminderungsrente erleichtert werden.

Die sogenannte “Haltelinie”, die bisher ein Absinken des Rentenniveaus unter 48 Prozent des Durchschnittseinkommens verhindert, plant die Rentenkommission ab 2031 komplett abzuschaffen. Stattdessen soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder greifen, was dazu führen könnte, dass die Renten langsamer steigen als die Durchschnittsgehälter.

Eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente soll das Rentenniveau sichern oder sogar erhöhen, so die Hoffnung der Experten. Ab 2028 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schrittweise – zusätzlich zum aktuellen Rentenbeitrag von 18,6 Prozent – zwei weitere Prozentpunkte ein. Dieses Geld wird am Aktienmarkt investiert. Zunächst beträgt der Beitrag ein Prozent des Bruttolohns, später zwei Prozent. Die Last wird je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Das bedeutet steigende Sozialabgaben. Bis der Staatsfonds Erträge erwirtschaftet, soll die Rente mit Steuergeldern gestützt werden.

Ein wichtiger Aspekt: Der Kreis der Beitragszahler zur Rentenkasse soll laut den Vorstellungen der Kommission erweitert werden. Auch Politiker, Vorstandsvorsitzende von Aktiengesellschaften und Selbstständige werden dann verpflichtet, Rentenbeiträge zu zahlen. Bisher können sie dies freiwillig tun, müssen es aber nicht. Die Regelung soll jedoch nur für Personen gelten, die neu in die Selbstständigkeit einsteigen.

Beamte werden vorerst nicht in das Rentensystem einbezogen; dies ist erst langfristig geplant. Minijobs, für die bisher keine Rentenbeiträge anfallen, sollen – den Wünschen der Experten zufolge – vollständig entfallen. Eine Ausnahme bilden Minijobs für Schüler.

Ob die Rente durch die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich stabilisiert oder sogar erhöht werden kann, hängt letztlich von den Unwägbarkeiten des Kapitalmarktes ab.

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