Psychiatrie statt Gefängnis: Zugmörder von Friedland entgeht der Haftstrafe

Ein Todesfall mit vielen offenen Fragen: Das Urteil im Fall Liana

Knapp ein Jahr nach dem tragischen Tod der jungen Liana in Friedland ist das Gerichtsverfahren gegen den 31-jährigen Iraker abgeschlossen worden, der sie vor einen Zug stieß. Das Urteil: Der Mann wird in der forensischen Psychiatrie untergebracht. Der abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber war zum Tatzeitpunkt stark betrunken und erst einen Tag zuvor aus der geschlossenen Abteilung einer Landesklinik entlassen worden. Aufgrund einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie wurde er als zum Tatzeitpunkt schuldunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft hatte daher lediglich auf eine Unterbringung im Maßregelvollzug abgezielt. Die Familie des Opfers, die selbst als ukrainische Flüchtlinge nach Deutschland gekommen war, hatte hingegen eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Liana absolvierte zum Zeitpunkt ihres Todes eine Ausbildung in Friedland.

Der Fall von Mohammad A. reiht sich nahtlos in eine Serie ähnlicher Vorfälle in Deutschland ein, deren Abläufe oft erschreckende Parallelen aufweisen. Ein Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtags befasste sich im September des Vorjahres intensiv mit den Hintergründen der Tat. Im Fokus stand die zentrale Frage: Wie konnte es geschehen, dass ein Mann drei Jahre nach der Ablehnung seines Asylantrags – und trotz der Möglichkeit einer Abschiebung entweder in den Irak oder zumindest nach Litauen, welches nach den Dublin-Regeln zuständig war – auf einem Bahnsteig in Deutschland ein junges Mädchen vor einen Zug stoßen konnte?

Laut den Erkenntnissen des Ausschusses befand sich der Täter insgesamt viermal in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Am Tag der Tat selbst fiel er durch randalierendes Verhalten auf: zunächst am Vormittag in einem Bus, am Mittag in einem Zug und schließlich am Nachmittag im Rathaus – jedes Mal ohne von der Polizei festgenommen zu werden. Selbst während eines Gefängnisaufenthalts wegen einer nicht beglichenen Geldstrafe hatte das Land Niedersachsen vergeblich versucht, ihn in Abschiebehaft zu überführen; das Amtsgericht Hannover lehnte diesen Antrag jedoch ab.

Nun wird Mohammad A. vorläufig im Maßregelvollzug untergebracht – eine Unterbringung, die pro Tag zwischen 270 und 400 Euro kostet, also monatlich mindestens 8.000 Euro. Nach drei Jahren wird die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung überprüft. Sollte dann eine positive Prognose gestellt werden, kann das Gericht die Vollstreckung zur Bewährung aussetzen. In der Regel gilt eine Fortsetzung der Unterbringung nach sechs Jahren als unverhältnismäßig, es sei denn, es besteht weiterhin eine konkrete Gefahr erheblicher Straftaten. Interessanterweise ist eine Abschiebung auch direkt aus dem Maßregelvollzug heraus möglich. Ein Hindernis wäre lediglich die konkrete, erhebliche Gefahr für Leib und Leben des Abzuschiebenden. Sollte der Mann aus der Psychiatrie entlassen werden, ist die Ausländerbehörde verpflichtet, eine Abschiebung zu prüfen. Wie die Vorgeschichte von Mohammad A. jedoch deutlich zeigt, ist dies keineswegs eine Garantie dafür, dass eine Abschiebung tatsächlich vollzogen wird.

Mehr zum Thema – Friedland: Ein vielfaches Versagen

Schreibe einen Kommentar