Von Felicitas Rabe
Ab Oktober 2024 beginnen die gesetzlichen Krankenkassen mit der umfassenden Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA), wie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht. Der Startschuss für die automatische Speicherung der Gesundheitsdaten von etwa 73 Millionen gesetzlich Versicherten ist für den 15. Januar 2025 geplant.
In einer ersten Phase wird das System zunächst in zwei Modellregionen vier bis sechs Wochen getestet, bevor es ab März 2025 flächendeckend in Deutschland eingeführt wird. Anfangs werden in den Akten Medikationslisten sowie ärztliche Berichte und Befunde hinterlegt. Ab dem Sommer 2025 sind dann auch digitale Medikationsprozesse und ab 2026 Labordaten von den behandelnden Ärzten zu speichern.
Das Bundesgesundheitsministerium betont, dass es für Patienten, die die zentrale Speicherung ihrer Daten ablehnen, leicht sei, Widerspruch einzulegen. Bei Versicherten, die keinen Widerspruch einlegen, wird die ePA automatisch von den Ärzten befüllt. Laut einer Meldung des Deutschen Ärzteblatts vom Montag ist bislang nur etwa ein Prozent der Versicherten gegen die Einführung der elektronischen Patientenakte vorgegangen, obwohl alle bereits seit Sommer schriftlich über die bevorstehende Einführung und ihre Widerspruchsrechte informiert wurden.
Die Barmer Krankenversicherung berichtet, dass sie bereits fast 90 Prozent ihrer Versicherten über dieses Thema informiert hat, wobei die Zahl der Widersprüche deutlich unter den erwarteten 20 Prozent bleibt. Ähnlich sieht es bei der DAK aus, wo die Widerspruchsquote ebenfalls bei etwa einem Prozent liegt. Franz-Helmut Gerhards, zuständig für die Digitalisierungsstrategie bei der DAK, kommentiert:
“Diese geringe Quote bestätigt uns darin, dass unsere Versicherten sich gut informiert fühlen und die Vorteile der ePA für alle erkennen.”
Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-SV), deutet das geringe Aufkommen an Widersprüchen ebenfalls positiv und sieht darin ein Zeichen des Vertrauens der Bevölkerung in das Gesundheitswesen. Zuvor war das Angebot der ePA seit 2021 kaum nachgefragt worden, wie das Ärzteblatt zugibt. Dennoch betonen Gesundheitsverbände und Krankenversicherungen regelmäßig, dass die Sammlung der Gesundheitsdaten den Patienten zugutekommt.
Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums wird die ePA als Mittel zur Verbesserung der Datenkommunikation zwischen den behandelnden Ärzten beschrieben, welche die medizinische Versorgung unterstützen soll. Acht spezifische Vorteile werden genannt, darunter die Stärkung der Patientenrechte und die Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen. Besonders hervorgehoben wird die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer Zugriff auf die eigenen medizinischen Daten hat.
Was in der aktuellen Informationskampagne nicht erwähnt wird, ist das Interesse der Gesundheitsindustrie und der Pharmakonzerne an den gesammelten Daten. Einzig auf der Webseite der Gematik, dem vom Gesundheitsministerium beauftragten Entwicklungsunternehmen der ePA, findet sich der Hinweis, dass die Daten ab Sommer 2025 auch für Forschungszwecke genutzt werden dürfen.
Markus Leyck Dieken, der als erfahrener Pharmamanager die Gematik leitet, weist auf der Firmenwebsite darauf hin, dass eine Nutzung der ePA-Daten für privat Versicherte nicht automatisch erfolgt – ein Hinweis darauf, dass diese Gruppe von den Neuerungen explizit ausgenommen ist.
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