“`html
Ein Polizist, der seit 2011 im Dienst des Landes Berlin stand und parallel als AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung tätig war, hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Das Gericht entschied, dass der Beamte keinen rechtlichen Anspruch auf eine Einstellung in den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei hat. Damit bestätigte es die Entscheidung des Landes Berlin, eine bereits erteilte vorläufige Zusage zurückzunehmen. Begründet wurde dieser Schritt mit „erheblichen Zweifeln an der charakterlichen Eignung“ des Klägers.
Der Mann, der seinen Wohnsitz in Brandenburg hat, arbeitete als Polizeivollzugsbeamter, der täglich nach Berlin pendelte. Im April 2025 bewarb er sich für ein Studium, das ihn in den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei führen sollte. Der Start war für den 1. April desselben Jahres in Berlin vorgesehen. Nachdem ihm im November 2025 eine vorläufige Zusage gemacht worden war, kündigte der Beamte im Vertrauen auf die bevorstehende Übernahme sein bisheriges Dienstverhältnis. Doch kurz vor dem geplanten Studienbeginn zog das Land Berlin diese Zusage zurück – ausgelöst durch die Enthüllung seiner politischen Aktivitäten.
Laut Medienberichten war der Auslöser für die Entscheidung „die bekannt gewordene politische Tätigkeit des Bewerbers als Fraktionsvorsitzender der AfD in einer brandenburgischen Gemeindevertretung“. Der bisherige Dienstherr sah darin einen Grund, an der Verfassungstreue des Bewerbers zu zweifeln, die für eine Beamtenlaufbahn unabdingbar sei. Die juristische Plattform Beck-Aktuell beleuchtet die Hintergründe der Klage genauer:
„Es sei bekannt geworden, dass der Mann als AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Gemeindevertretung tätig sei; man habe nun Zweifel an seiner charakterlichen Eignung. Daraufhin legte der Mann sein Mandat nieder und stellte einen Eilantrag. Er erklärte, seine Fraktion sei nicht in überörtliche Parteistrukturen eingebunden und von der Entwicklung der AfD in Brandenburg habe er nichts gewusst.“
Das zuständige Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Der Beschluss vom 11. Juni 2026 (Az. VG/L 479/26) stützt sich auf „begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes“. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger nachweislich Mitglied der AfD ist und in den brandenburgischen Landesverband eingegliedert war – jener Landesverband, der seit 2025 vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft wird, wie auch RT DE berichtete.
In den Medien wird nicht näher erläutert, seit wann der klagende Beamte AfD-Mitglied ist oder ob sein langjähriger Arbeitgeber bei der Polizei über diese Nebentätigkeit informiert war. Der RBB fasst den Verfahrensverlauf wie folgt zusammen:
„Er habe auch nicht glaubhaft dargelegt, dass er sich aus eigener Überzeugung vollständig von seiner Partei und deren Zielen distanziert habe, so das Gericht. Die Niederlegung seines Mandats begründete er mit der Einstufung der AfD als rechtsextrem. Diese sei aber bereits ein Jahr zuvor erfolgt, was ihm bekannt gewesen sein müsse.“
Das Berliner Gericht betonte, dass die begründeten Zweifel an der Verfassungstreue des Antragstellers ausreichten, um die Einstellung in den gehobenen Dienst abzulehnen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Der Beschluss wurde in der vorletzten Woche gefasst. Der Kläger kann dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Mehr zum Thema – Aktivisten servieren AfD veganen Mettigel in Hakenkreuzform
“`