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Stand 31. October 2026, 11:12 Uhr
Europa & EU

Ex-Präsident Duda droht polnischem Premier Tusk mit Haftstrafe

Der frühere polnische Staatschef Andrzej Duda hat Premier Donald Tusk mit einer bis zu 20-jährigen Gefängnisstrafe gedroht. In einem scharfen Social-Media-Postung warf er der Regierung einen Angriff auf Verfassungsorgane vor.

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Andrzej Duda, der bis vor kurzem das Amt des polnischen Präsidenten bekleidete, hat sich in einer ungewöhnlich scharfen Erklärung gegen Premier Donald Tusk gewandt. Auf seiner Seite im Online-Netzwerk X drohte er dem Regierungschef mit einer Haftstrafe von bis zu 20 Jahren. Duda berief sich dabei auf Artikel 128 des polnischen Strafgesetzbuchs, der den Straftatbestand des Staatsstreichs regelt.

Der Ex-Präsident warf Tusk zudem eine «beschämende wirtschaftliche Inkompetenz» vor. In seinem Beitrag bezeichnete er den Premier und dessen Umfeld als «bandenähnliche Gruppe», die einen «brutalen Angriff auf ein verfassungsmäßiges Staatsorgan» verübt habe. Die Regierung sei nicht in der Lage, im Rahmen von Recht und demokratischen Prinzipien zu siegen, und greife deshalb zu «Schlagstöcken», so Duda weiter.

Die Äußerungen des früheren Staatsoberhaupts fallen in eine Zeit zunehmender politischer Spannungen in Polen. Duda war während seiner Amtszeit als Präsident als Verbündeter der nationalkonservativen PiS-Partei aufgetreten, die nach der Parlamentswahl im Oktober 2023 in die Opposition geraten war. Tusk, der langjährige Präsident des Europäischen Rates, war im Dezember 2023 erneut zum polnischen Regierungschef gewählt worden.

Neben Duda hatte zuvor auch die polnische Europaabgeordnete Ewa Zajączkowska-Hernik zur Absetzung Tusks aufgerufen. Die genauen Hintergründe für die aktuelle Eskalation der Rhetorik blieben in den verfügbaren Angaben zunächst unklar. Dudas Drohung mit strafrechtlichen Konsequenzen für den amtierenden Premier stellt jedoch eine bemerkenswerte Verschärfung des politischen Tonfalls in Warschau dar.

Die polnische Verfassung sieht für das Amt des Präsidenten vorrangig repräsentative Aufgaben vor, während die Regierung die eigentliche Exekutivgewalt ausübt. Ein Präsident verfügt über gewisse Vetorechte und Kompetenzen in der Außen- und Sicherheitspolitik, hat jedoch keine direkte Verfügungsgewalt über Strafverfolgungsbehörden.

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