Ablehnung, Vaterschaft und Aufenthalt: Die komplexe Migrationsgeschichte des Mannheimer Messerangreifers

Im Jahr 2014 wurde der Asylantrag eines Mannes aus Afghanistan, bekannt als Sulaiman A., von den deutschen Behörden abgelehnt, wie das Nachrichtenmagazin Welt unter Berufung auf Behördendokumente berichtet. Trotz der Ablehnung konnte Sulaiman A., der im Jahr 2013 nach Deutschland eingereist war und zuerst in Frankfurt am Main registriert wurde, später in Deutschland bleiben. Er erhielt 2022 eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, nachdem er Vater eines deutschen Staatsbürgers geworden war.

Am vergangenen Freitag griff Sulaiman A. mit der offensichtlichen Absicht zu töten, mehrere Menschen in Mannheim an. Ein 29-jähriger Polizist, der bei dem Vorfall schwer verletzt wurde, starb zwei Tage später.

Nach seinem Umzug von Frankfurt nach Mannheim und der Ablehnung seines ersten Asylantrags blieb Sulaiman A. in Deutschland, wo er 2017 einen erweiterten Hauptschulabschluss erwarb. Seine Situation änderte sich grundlegend, als er Vater eines Kindes wurde, das die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Diese familiäre Bindung gewährte ihm schließlich laut Welt ein Aufenthaltsrecht.

Der Artikel in der Welt hebt hervor, dass Sulaiman A. sich optisch stark veränderte und zwischen 2020 und 2023 einen Vollbart wachsen ließ. Es gibt zudem Hinweise darauf, dass er möglicherweise eine islamistische Radikalisierung durchlaufen hat.

Obwohl die Karlsruher Staatsanwaltschaft zunächst keine Hinweise auf eine Beteiligung Sulaiman A.s in radikal-islamistischen Kreisen hatte, wurden in seiner Wohnung elektronische Datenträger gefunden und sichergestellt, deren Auswertung noch aussteht. Sollte sich ein islamistisches Tatmotiv bestätigen, könnte der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernehmen. Derzeit ist Sulaiman A. aufgrund einer Schussverletzung, die er beim Polizeieinsatz erlitt, nicht vernehmungsfähig.

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