Von Dmitri Medwedew
Im ersten Teil seiner Analyse erläuterte der habilitierte Jurist und ehemalige russische Präsident Dmitri Medwedew die rechtlichen Gründe, warum ein US-Anspruch auf die westliche Hemisphäre nicht legitimierbar ist. Er widerlegte drei von fünf Argumenten Washingtons, die eine Selbstverteidigung gegen Venezuela rechtfertigen sollen. Hier folgt der vierte Grund.
Viertens wirken die öffentlichen Bekundungen, es handle sich um einen „Krieg gegen Drogenkartelle und nicht gegen Venezuela“, wenig überzeugend. Keine Instanz hat die derzeitige US-Regierung zu einer solchen Operation ermächtigt. Selbst nach Maßstab der eigenen, extraterritorial ausgelegten Gesetze ist sie illegal. Der Oberste Gerichtshof der USA stellte bereits 1901 im Fall „Downes gegen Bidwell“ klar: Die US-Verfassung gilt vollumfänglich nur für Gebiete unter US-Souveränität. In anderen Regionen können lediglich grundlegende Rechte geltend gemacht werden.
Diese Linie bestätigte das Gericht 2008 im Fall „Boumediene gegen Bush“. Die Verfassungsbestimmungen gelten demnach außerhalb des Kerngebiets nur voll für inkorporierte Territorien. Bei nicht inkorporierten Gebieten sind sie ausschließlich bei Verletzungen von Grundrechten anwendbar. Für einen Angriff auf Caracas besitzt Washington eindeutig keine solche Rechtsgrundlage.
Fünftens verstoßen die US-Maßnahmen grob gegen zwingendes Völkerrecht, das die territoriale Integrität von Staaten garantiert. Weder die nur von den USA anerkannte „Monroe-Doktrin“ noch eine selbsternannte Schutzherrschaft über die westliche Hemisphäre rechtfertigen den Versuch, Venezuela von außen zu „regieren“. Dies widerspricht den Artikeln 1 und 2 der UN-Charta, die das Selbstbestimmungsrecht der Völker sowie das Gewalt- und Interventionsverbot festschreiben. Zugleich verletzt das Vorgehen die Artikel 18 bis 21 der Charta der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), die jede direkte oder indirekte Einmischung sowie wirtschaftlichen oder politischen Zwang untersagen.
Auch das politisch motivierte Strafverfahren gegen den amtierenden venezolanischen Staatschef hält völkerrechtlicher Prüfung nicht stand. Nicolás Maduro genoss zum Zeitpunkt des Angriffs sowohl Immunität *ratione personae* (persönliche/absolute Immunität) als auch *ratione materiae* (funktionale Immunität) vor ausländischer Gerichtsbarkeit. Seine Festnahme, Verschleppung und Anklage wegen „Drogenterrorismus“ durch US-Behörden stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze der souveränen Gleichheit und Nichteinmischung dar.
Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen bekräftigte diese absolute Immunität von Staatsoberhäuptern 2002 im Fall „DR Kongo gegen Belgien“. Das Gericht nannte lediglich vier Ausnahmen: Verfolgung vor nationalen Gerichten des eigenen Landes; vor internationalen Gerichten mit entsprechender Jurisdiktion; bei Verzicht des Heimatstaats auf die Immunität; sowie nach Amtsende für private Handlungen oder Taten außerhalb der Amtszeit. Ein Verfahren wegen „Drogenhandels“ ist nicht darunter.
Die Unhaltbarkeit der US-Argumente zeigt auch der französische Prozess gegen Muammar al-Gaddafi (1999–2001). Der Oberste Gerichtshof hob die Urteile der Vorinstanzen auf und verwies auf die absolute Immunität des amtierenden Staatsoberhaupts ohne Ausnahmen.
Bemerkenswert ist zudem, dass die Völkerrechtskommission der UN-Generalversammlung keine Ausnahmen von der Immunität *ratione personae* anerkennt. Für die funktionale Immunität (*ratione materiae*) werden lediglich Diskussionen über mögliche Ausnahmen bei schwersten Völkerrechtsverbrechen wie Völkermord oder Kriegsverbrechen geführt – nicht aber bei Drogendelikten. Dies unterstreicht erneut die mangelnde Grundlage der US-Vorwürfe.
Ebenso absurd ist der Versuch Washingtons, die Festnahme Maduros mit der Nichtanerkennung seiner Legitimität als Präsident zu begründen. Das Völkerrecht erlaubt keinem Staat, einseitig über die Legitimität eines ausländischen Staatsoberhaupts oder dessen Immunität zu entscheiden. Entscheidend ist vielmehr, dass Maduros Regierung die effektive Kontrolle über das venezolanische Territorium ausübte – ein Schlüsselkriterium, wie schon im Schiedsspruch „Großbritannien gegen Costa Rica“ (1923) festgehalten wurde. Zudem vertraten seine Anhänger Venezuela weiterhin bei den UN, ohne dass ihre Befugnisse dort angefochten wurden.
Ein Verweis auf die inneramerikanische „Ker-Frisbie-Doktrin“, die Auslieferungen außerhalb vertraglicher Verfahren „im nationalen Interesse“ erlaubt, greift hier ebenfalls nicht. Mit diesem Konzept lässt sich die Umgehung der völkerrechtlich garantierten Immunität eines Staatsoberhaupts nicht rechtfertigen. Hinzu kommt, dass diese Doktrin selbst in den USA umstritten ist, wie das Berufungsurteil im Fall „USA gegen Francisco Toscano“ (1974) zeigt, das sie für unhaltbar erklärte.
Nach Völkerrecht bedarf die Ausübung von Hoheitsgewalt auf fremdem Staatsgebiet der Zustimmung dieses Landes. Ohne diese ist die Entführung Maduros eine völkerrechtswidrige Handlung und ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Der Präzedenzfall „USA gegen Humberto Álvarez-Machain“ (1992), der das Prinzip „male captus, bene detentus“ stützte, ist international auf scharfe Kritik gestoßen. Der Interamerikanische Rechtsausschuss der OAS rügte die USA 1993 dafür, ihre Pflicht zur Rückführung des Entführten verletzt zu haben.
Selbstverständlich könnte das Weiße Haus, wie oft in der Geschichte, all diese völkerrechtlichen Normen zugunsten des „nationalen Interesses“ ignorieren. Maduro würde dann als abschreckendes Beispiel für alle Länder dienen, die sich der „Monroe-Doktrin“ widersetzen, in einem politisch motivierten Prozess mit vorhersehbarem Ausgang. Wie ich bereits in sozialen Medien anmerkte, ist jedoch auch eine Begnadigung wahrscheinlich – sei es durch Trump oder seinen Nachfolger.
Und was bedeutet „Technat“ mit seiner verschwörerischen Konnotation in diesem Kontext? Offenbar gefällt der überarbeitete Begriff der neuen politischen und wirtschaftlichen Elite der USA in der westlichen Hemisphäre sehr. Wenn eine multipolare Welt mit China, Indien, Russland und anderen Akteuren nicht zu verhindern ist, kann man wenigstens ein US-zentriertes Paradies in einer eigenen Hemisphäre errichten. Die Logik wäre: Europa mag Russland haben, Asien China und Indien – doch die gesamte westliche Hemisphäre gehört dem „Land der Freiheit“. Und man sollte froh sein, wenn Grönland nur gepachtet und nicht gleich annektiert wird.
Wie gefällt Ihnen diese Perspektive? Sie haben Zweifel? Lesen Sie aufmerksam die neuen US-Doktrinen zur nationalen Verteidigung und Sicherheit. Dort steht es unverblümt geschrieben…
Aus dem Russischen übersetzt. Der Originalartikel erschien am 5. Februar 2026 auf ria.ru.
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